Gehwege und Straßen müssen ganzjährig sauber gehalten werden
Grundstückseigentümer und Anlieger in Bad Waldsee müssen die Gehwege und Straßenflächen entlang ihrer Grundstücke das ganze Jahr über sauber halten. Darauf weist die Stadt unter Verweis auf § 4 der Streupflichtsatzung hin.
Die Reinigungspflicht gilt für einen Streifen von einem Meter Breite ab der Grundstücksgrenze. Dieser ist regelmäßig von Unrat, Schmutz, Laub und Unkraut zu befreien. Die Pflicht besteht zusätzlich zur Räum- und Streupflicht im Winter.
Im Herbst sollte Laub regelmäßig entfernt werden: Bei Nässe kann es rutschig werden und zu Stürzen führen. Anlieger tragen im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht Verantwortung dafür, dass die betroffenen Flächen sicher genutzt werden können.
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