Winterdienst in Bad Waldsee: Gehwege bis 7 Uhr räumen

Bad Waldsee erinnert an die Räum- und Streupflicht: Gehwege müssen mindestens einen Meter breit sein; Splitt gibt es kostenlos an Streukisten.

Von Bad Waldsees Redaktion2 Min. Lesezeit
Für die Sicherheit der Bürgerinnen und Bürger sind die Mitarbeiter des städtischen Baubetriebshofs auch in den Abend- und frühen Morgenstunden im Winterdiensteinsatz.

Foto: Martin Wild

Foto: Martin Wild

Wenn Schnee und Eis kommen, sind auch die Straßenanlieger gefragt: In Bad Waldsee müssen sie Gehwege und angrenzende Randflächen der Fahrbahn auf mindestens einem Meter Breite räumen und streuen. Die Pflicht gilt ebenso in Fußgängerzonen und verkehrsberuhigten Bereichen.

Räumen und Streuen bis zum Abend

Werktags müssen die Wege bis 7 Uhr geräumt und gestreut sein, an Sonn- und Feiertagen bis 8 Uhr. Schneit es danach weiter oder wird es glatt, ist umgehend und bei Bedarf wiederholt zu räumen und zu streuen. Die Pflicht endet um 21 Uhr.

Der Schnee soll auf dem eigenen Grundstück gelagert werden. Ist dort kein Platz, darf er zwischen Gehweg und Fahrbahn angehäuft werden – nicht auf der Straße. Bei Tauwetter sind Straßeneinläufe und -rinnen von Schnee und Eis freizuhalten, damit das Wasser abfließen kann.

Zum Streuen empfiehlt die Stadt abstumpfende Materialien wie Sand, Splitt oder Streugranulat. Auftauende Mittel sind nur in Ausnahmefällen erlaubt, wenn sich die Glätte anders nicht ausreichend beseitigen lässt. Sie sollen dann auf das unbedingt notwendige Maß beschränkt bleiben.

Kostenloser Splitt an Streukisten

Im Stadtgebiet stehen Splittkisten bereit, aus denen kleinere Mengen kostenlos entnommen werden können. Wer Splitt abholt, muss eigene Behälter mitbringen. Die Kisten stehen überwiegend an gefährlichen Stellen und Steigungen: 29 in der Kernstadt, zwei in Mittelurbach, zwei in Mennisweiler, drei in Haisterkirch, eine in Hittisweiler, eine in Hittelkofen, zwei in Osterhofen, drei in Graben und drei in Michelwinnaden.

Räumfahrzeuge brauchen freie Wege

Zu parkende Fahrzeuge können die Räumarbeiten erschweren oder verhindern. Besonders Wendeplatten sowie Straßen und Wege sollen deshalb frei bleiben. Bei angekündigtem Schneefall oder drohender Glätte bittet die Stadt darum, so zu parken, dass die Räumfahrzeuge ungehindert passieren können.

Der Baubetriebshof und die Grünpflege organisieren für den Winterdienst Wechselschichten. Je nach Wetterlage sind die Mitarbeitenden an bis zu sieben Tagen pro Woche und bis zu 17 Stunden täglich im Einsatz oder in Rufbereitschaft. Geräumt wird nach festgelegten, witterungsabhängig angepassten Prioritäten; kleinere Neben- und Schleichwege können nicht immer berücksichtigt werden. Bei Bedarf empfiehlt die Stadt, geräumte Hauptwege zu nutzen.

Grundstückseigentümer sollen außerdem Bäume und Sträucher rechtzeitig prüfen und Äste zurückschneiden, wenn diese sich unter Schneelast in Gehwege oder Straßen senken könnten.

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