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Blaulicht

Festnahme am Rastatter Bahnhof: Frau mit Drogen und Waffen erwischt

44-Jährige muss wegen Haftbefehl 75 Tage ins Gefängnis; Bundespolizei setzt Ermittlungen fort

Von Blaulichtreport08.07.25, 08:49

Am Dienstag, den 08. Juli, kam es am Bahnhof Rastatt zu einem Polizeieinsatz: Eine 44-jährige deutsche Staatsangehörige wurde durch die Bundespolizei festgenommen. Grund hierfür war ein bestehender Haftbefehl wegen eines Verstoßes gegen das Betäubungsmittelgesetz.

Festnahme am Bahnhof Rastatt

Die Frau wurde im Rahmen einer Kontrolle überprüft. Dabei stellte sich heraus, dass sie nicht nur per Haftbefehl gesucht wurde, sondern bei der anschließenden Durchsuchung kamen weitere strafrechtlich relevante Funde zutage. Sie führte Amphetamin sowie ein Springmesser und einen Dolch mit sich. Die Beamten beschlagnahmten sowohl die Betäubungsmittel als auch die Waffen.

Kurz erklärtAmphetamin

Amphetamin ist eine psychotrope Substanz, die als illegale Droge eingestuft ist und häufig wegen ihrer stimulierenden Wirkung missbraucht wird.

Kurz erklärtBetäubungsmittelgesetz

Das Betäubungsmittelgesetz (BtMG) regelt in Deutschland den Umgang mit Drogen und anderen betäubenden Substanzen. Verstöße dagegen sind strafbar.

Kurz erklärtWaffengesetz

Das Waffengesetz (WaffG) in Deutschland regelt den rechtlichen Umgang mit Waffen und Munition, einschließlich Verboten und Erlaubnispflichten.

Haftstrafe und Konsequenzen

Da die geforderte Geldstrafe nicht beglichen werden konnte, erwartet die Frau nun eine 75-tägige Haftstrafe in einer Justizvollzugsanstalt. Die beschlagnahmten Gegenstände dienen der weiteren Beweisaufnahme im Rahmen der laufenden Ermittlungen.

Ermittlungen und weitere Vorgehensweise

Die Bundespolizeiinspektion Offenburg ist mit der weiteren Bearbeitung des Falls betraut. Der Vorfall hebt erneut die Bedeutung regelmäßiger Kontrollen an Verkehrsknotenpunkten hervor und wirft Fragen nach der Prävention von Drogen- und Waffenkriminalität auf.

Bundespolizeiinspektion Offenburg

Rückfragen zu dem Fall

Aktuell sind keine weiteren Anhänge oder ergänzenden Informationen zur Pressemitteilung bekannt. Die Ermittlungen dauern an.

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