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Blaulicht

Verbotene Waffen bei Grenzkontrollen entdeckt

Bundespolizei Offenburg stoppt Waffenbesitz an Tram-Haltestelle und Grenzübergang Altenheim

Von Blaulichtreport21.07.25, 12:50

Am Freitagabend kam es an der Tram D Haltestelle in Kehl/Altenheim zu einer polizeilichen Kontrolle, bei der ein 43-jähriger französischer Staatsangehöriger im Fokus stand. Die Bundespolizei entdeckte bei dem Mann mehrere verbotene Gegenstände, darunter Nunchaku, ein Butterfly-Messer sowie zwei Wurfsterne, die sich allesamt in dessen Umhängetasche befanden.

Weitere Kontrollen am Grenzübergang

Nur einen Tag später, am Samstag, kontrollierten Beamte der Bundespolizei am Grenzübergang Altenheim einen 24-jährigen deutschen Staatsangehörigen. Im Zuge der Überprüfung entdeckten sie in seinem Fahrzeug ein als Taschenlampe getarntes Elektroimpulsgerät.

Alle aufgefundenen Gegenstände wurden von den Einsatzkräften sichergestellt.

Kurz erklärtNunchaku

Nunchaku ist eine traditionelle asiatische Waffe, die aus zwei Stäben besteht, die durch eine Kette oder ein Seil miteinander verbunden sind.

Kurz erklärtButterfly-Messer

Ein Butterfly-Messer ist ein Klappmesser mit zwei Griffhälften, die beim Ausklappen um die Klinge rotieren. In Deutschland ist der Besitz und das Mitführen in der Regel verboten.

Kurz erklärtElektroimpulsgerät

Ein Elektroimpulsgerät, wie beispielsweise ein Taser, gibt starke elektrische Impulse ab und kann zur Selbstverteidigung oder als Waffe eingesetzt werden.

Mögliche rechtliche Konsequenzen

Beide Männer müssen laut Angaben der Bundespolizei mit Anzeigen wegen Verstoßes gegen das Waffengesetz rechnen. Die Ermittlungen in beiden Fällen dauern an.

Öffentliche Sicherheit und Polizeiarbeit an der Grenze

Die nun erfolgten Sicherstellungen unterstreichen die fortlaufenden Bemühungen der Bundespolizeiinspektion Offenburg zur Gewährleistung der Sicherheit an Grenzübergängen. Die Kontrollen sollen dazu beitragen, Verstöße frühzeitig zu erkennen und potenzielle Gefahren zu unterbinden.

Weitere Informationen zum Vorgehen bei Verdachtsfällen oder zu den geltenden Bestimmungen des Waffengesetzes können direkt bei der Bundespolizeiinspektion Offenburg erfragt werden.

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