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Gemeinderäte prüfen Haushaltsplanung zum Abriss der Hundseck-Ruine

Von Neues aus Bühl2 Min. Lesezeit

Der Abriss der Hundseck-Ruine soll frühestens im nächsten Jahr erfolgen.

Eine Mitteilung nennt dafür höhere Kosten als ursprünglich geplant.

Damit sind die Kosten ein wichtiger Punkt für die weitere Planung.

Lastenteilung ist vereinbart

Das Land Baden-Württemberg plant gemeinsam mit der Stadt Bühl.

Auch die Gemeinde Ottersweier ist an der Planung beteiligt.

Außerdem gehört das Landratsamt Rastatt zu den Beteiligten.

Im Frühjahr verständigten sich alle Beteiligten auf ein gemeinsames Vorgehen.

Die Einigung beruht auf einer Lastenteilung.

Die Stadt Bühl übernimmt den ordnungsgemäßen Abriss.

Das Landratsamt Rastatt übernimmt die Entsorgung des Abbruchmaterials.

Das Land Baden-Württemberg übernimmt die Entsorgungskosten bei fehlendem Erfolg.

Diese beziehen sich auf Vollstreckungsmaßnahmen.

Die Vollstreckungsmaßnahmen richten sich gegen pflichtige Eigentümer.

Als frühesten Zeitpunkt nannten die Beteiligten im Frühjahr September 2026.

Kosten werden deutlich höher erwartet

Die Stadt Bühl beauftragte einen externen Planer.

Der Planer erstellte ein Leistungsverzeichnis für eine Ausschreibung.

Das Leistungsverzeichnis dient als Grundlage für die spätere Ausschreibung.

Das Leistungsverzeichnis nennt für den Abbruch einen deutlich höheren Betrag.

Die Kosten liegen nach Angaben der Mitteilung höher.

Sie liegen höher als ursprünglich angenommen.

Die Kosten teilen sich auf Bühl und Ottersweier.

Das Gebäude steht auf Ottersweierer Gemarkung.

Die Stadt Bühl muss als Baurechtsbehörde für Ottersweier abriss beauftragen.

Beide Kommunen erwarteten zuerst einen deutlich geringeren Eigenanteil.

Sie gingen von einem Eigenanteil im fünfstelligen Bereich aus.

Nach Angaben der Mitteilung können sie die höhere Summe nicht aufbringen.

Grund sind auch in den kommenden Jahren angespannte Haushaltslagen.

Gespräche mit dem Land brachten kein Ergebnis

Im Sommer wandten sich die Stadt Bühl und die Gemeinde Ottersweier ans Staatsministerium.

Sie baten um die Übernahme weiterer Kosten.

Nach Darstellung der Mitteilung blieb das Anliegen ohne Erfolg.

Das Land übernimmt bereits den Kostenanteil für die Entsorgung.

Es betrifft das abzureißende Gebäude.

Das Land übernimmt auch die Entsorgung des bereits vor Ort liegenden Materials.

Wie es weitergeht

Eine tragfähige Gesamtfinanzierung liegt derzeit nicht vor.

Nach Darstellung der Mitteilung bleibt die Bereitschaft zur Beseitigung bestehen.

Das betrifft die Ruine.

Auch die zugesagte Unterstützung des Landes bleibt bestehen.

Die Gemeinderäte der Stadt Bühl beraten mit dem aktuellen Sachstand weiter.

Auch die Gemeinderäte der Gemeinde Ottersweier befassen sich damit.

Die Haushaltsplanung soll klären, ob der Abriss leistbar ist.

Das gilt unter den aktuellen Umständen.

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