Feuerwerk in Freudenstadt: Wo es verboten ist

Stadt warnt vor Gefahren und schützt sensible Orte wie Stadtkirche und Mammutbaum zum Jahreswechsel

Feuerwerk in Freudenstadt: Wo es verboten ist
Bild zum Beitrag© Neues aus Freudenstadt

Die Stadt Freudenstadt richtet zum bevorstehenden Jahreswechsel einen dringenden Appell an die Bevölkerung: Der Umgang mit Feuerwerkskörpern soll rücksichtsvoll und verantwortungsbewusst erfolgen. Ziel ist es, mögliche Verletzungen, Brände sowie Sachschäden an Menschen, Tieren und bedeutenden Bauwerken zu verhindern.

Wichtige Regelungen für das Abbrennen von Feuerwerk

Insbesondere hebt die Stadtverwaltung den § 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz hervor. Diese Vorschrift untersagt das Zünden von Feuerwerk der Kategorie F2 – dazu zählen die gängigen Silvesterraketen und Böller – im unmittelbaren Umfeld von besonders schützenswerten Gebäuden und Anlagen.

  • Kategorien F2: Enthält typische Silvesterfeuerwerkskörper für Privatpersonen.
  • Schutzobjekte: Kirchen, Krankenhäuser, Kinder- und Seniorenheime, Reet- und Fachwerkhäuser.
  • Eine gesetzlich festgelegte Mindestentfernung gibt es zwar nicht. Als praxisorientierter Richtwert werden jedoch etwa 200 Meter Abstand empfohlen – abhängig von den örtlichen Gegebenheiten kann sogar ein größerer Abstand sinnvoll sein.

    Konkrete Verbotszonen in Freudenstadt

    Für Freudenstadt bedeutet das konkret: Im Bereich der Stadtkirche auf dem Unteren Marktplatz darf kein Feuerwerk abgebrannt werden. Dies betrifft sowohl die historische Bausubstanz als auch die dicht stehenden Gebäude, die besonders gefährdet sind.

    Ein weiteres sensibles Areal ist der markante Mammutbaum am Unteren Marktplatz, der als Naturdenkmal ausgewiesen ist. Aufgrund der trockenen Nadelablagen und der empfindlichen Vegetation besteht hier ein erhöhtes Brandrisiko – auch hier gilt daher ein ausdrückliches Feuerwerksverbot im direkten Umfeld.

    Darüber hinaus warnt die Stadt eindringlich davor, in den oder direkt an den Arkadengängen um den Marktplatz Feuerwerk abzubrennen. Die baulichen Gegebenheiten erhöhen hier die Gefahr durch Funkenflug, Explosionen und Hitzestau erheblich.

    Rücksichtnahme schützt Leben und Kulturgüter

    Die Stadtverwaltung betont, dass die Einhaltung dieser Vorgaben mehr als eine Formalität ist. Sie dient dem Schutz historisch und kulturell bedeutender Gebäude sowie dem Schutz der Bürgerinnen und Bürger. In dicht besiedelten Bereichen können schon kleine Unachtsamkeiten schwere Folgen haben.

    Ferner wird dazu aufgerufen, beim Zünden von Feuerwerkskörpern auch Rücksicht auf Tiere zu nehmen. Haustiere und Wildtiere reagieren oft mit großem Stress auf plötzlichen Lärm und grelle Lichteffekte.

    Weitere Empfehlungen der Stadt Freudenstadt

    • Feuerwerk nur auf ausreichend großen Flächen und mit genügend Abstand zu Menschen, Gebäuden und Vegetation zünden.
    • Eigenverantwortliche Entsorgung aller Feuerwerksreste, um Umwelt und Stadtbild zu schonen.
    • Generell Vorsicht und Rücksichtnahme im Umgang mit pyrotechnischen Erzeugnissen.
    • Die Stadtverwaltung formuliert ihren Appell mit Nachdruck: "Ein umsichtiger und verantwortungsbewusster Umgang schützt nicht nur historische Gebäude, sondern auch Menschenleben." Die Einhaltung dieser Hinweise soll dazu beitragen, dass alle Bürgerinnen und Bürger einen sicheren und gelungenen Jahreswechsel erleben können.

      Weitere Informationen sowie Ansprechpartner für Rückfragen finden sich auf den offiziellen Seiten der Stadt Freudenstadt oder direkt über das Baurechts- und Ordnungsamt.

      Eigene Anzeige

      Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

      Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

      Jetzt anfragen

      Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: