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Feuerwerk in Freudenstadt: Wo es verboten ist
Sicherheit bei Feuerwerk in Freudenstadt
Die Stadt Freudenstadt hat eine wichtige Bitte an Sie.
Zum Jahreswechsel sollen Sie mit Feuerwerk vorsichtig sein.
Das schützt Menschen, Tiere und wichtige Gebäude.
Regeln für Feuerwerk
Es gibt eine wichtige Regel im Gesetz.
§ 23 der Ersten Verordnung zum Sprengstoffgesetz.
Diese Regel sagt:
- Feuerwerk der Kategorie F2 darf nicht überall gezündet werden.
- Kategorie F2 sind typische Silvester-Raketen und Böller.
Sie dürfen nicht in der Nähe von wichtigen Gebäuden gefeuert werden.
Wichtige Orte sind:
- Kirchen
- Krankenhäuser
- Altenheime
- Kinderheime
- Fachwerkhäuser
Kategorie F2 bedeutet:
Feuerwerk, das draußen erlaubt ist.
Es darf ab 18 Jahren gekauft werden.
§ 23 (1.
SprengV) sagt, wo das Feuerwerk verboten ist.
Es gibt keine feste Mindest-Entfernung.
Aber 200 Meter Abstand sind empfohlen.
Manchmal ist mehr Abstand besser.
Verbotszonen in Freudenstadt
In Freudenstadt gibt es wichtige Bereiche mit Feuerwerksverbot:
- Bereich um die Stadtkirche am Unteren Marktplatz.
- Der Mammutbaum am Unteren Marktplatz, ein Naturdenkmal.
- Die Arkadengänge um den Marktplatz.
Diese Orte sind sensibel wegen Brand- oder Schadensgefahr.
Warum ist das wichtig?
Die Stadt will damit Leben schützen.
Und auch alte, schöne Gebäude bewahren.
Auch Tiere leiden durch lautes Feuerwerk.
Haustiere und Wildtiere werden sehr gestresst.
Tipps für sicheren Umgang mit Feuerwerk
Bitte beachten Sie:
- Zünden Sie Feuerwerk nur auf großen Freiflächen.
- Halten Sie Abstand zu Menschen, Gebäuden und Bäumen.
- Entsorgen Sie Feuerwerksreste richtig und sauber.
- Seien Sie vorsichtig und rücksichtsvoll beim Umgang.
Aufforderung der Stadt
Die Stadt sagt klar:
Mit Vorsicht schützen Sie Menschen und Gebäude.
So wird Ihr Jahreswechsel sicher und friedlich.
Wo finden Sie mehr Infos?
Mehr Informationen bekommen Sie:
- Auf der Homepage der Stadt Freudenstadt.
- Beim Baurechts- und Ordnungsamt.
Bei Fragen helfen die Mitarbeiter gerne weiter.