Konstanz soll ab 2027 wieder in die Gebietskulisse angespannter Wohnungsmärkte
Konstanz soll zum 1. Januar 2027 wieder in die Gebietskulisse der angespannten Wohnungsmärkte in Baden-Württemberg aufgenommen werden. Das sieht der aktuelle Entwurf des Landes vor. Die Stadtverwaltung begrüßt die geplante Rückkehr; Konstanz war zum Jahreswechsel 2025/26 aus der Gebietskulisse herausgefallen.
Mit einer Wiederaufnahme würden in Konstanz drei mieterschützende Regelungen wieder gelten. Bei Neuvermietungen dürfte die Miete grundsätzlich höchstens zehn Prozent über der ortsüblichen Vergleichsmiete liegen. In bestehenden Mietverhältnissen wäre eine Erhöhung innerhalb von drei Jahren grundsätzlich auf höchstens 15 Prozent begrenzt und dürfte zudem nicht über die ortsübliche Vergleichsmiete hinausgehen.
Eine weitere Regelung betrifft vermietete Wohnungen, die in Eigentum umgewandelt und verkauft werden: In den betroffenen Gebieten gilt eine fünfjährige Kündigungssperrfrist, bevor wegen Eigenbedarfs oder entsprechender berechtigter Interessen gekündigt werden kann.
Neue Berechnung berücksichtigt Hochschulstädte
Hintergrund der geplanten Wiederaufnahme ist eine geänderte Berechnung für Hochschulstädte. Die bisherigen Daten hätten die zusätzliche Wohnraumnachfrage durch Studierende und Wohngemeinschaften nicht ausreichend abgebildet. Dieser besondere Wohnungsdruck soll nun zusätzlich berücksichtigt werden.
Die Stadt hatte sich nach dem Herausfallen aus der Gebietskulisse mit einer Resolution des Gemeinderats und bei einer Anhörung im Landesbauministerium für eine erneute Aufnahme eingesetzt. Zugleich hält sie eine grundsätzliche Weiterentwicklung der Bewertungsmethode für sinnvoll: Kommunale Daten und örtliche Besonderheiten sollten künftig stärker einfließen. Die vorgesehene Laufzeit bis Ende 2029 biete aus Sicht der Stadt Zeit, die angekündigte Überarbeitung gemeinsam mit betroffenen Städten und Gemeinden anzugehen.
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