Lahr plant Umwandlung der Marktstraße in eine reine Fußgängerzone
Die Stadtverwaltung in Lahr will die Marktstraße künftig in eine reine Fußgängerzone umwandeln. Über diesen Vorschlag entscheidet der Beirat für Verkehrsangelegenheiten in seiner nächsten Sitzung am Donnerstag, 1. Oktober 2026.
Hintergrund ist eine bundesweite Verordnung des Bundesverkehrsministeriums, mit der Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrräder weitgehend gleichgestellt und bisherige Sonderregelungen zu Verkehrsverboten, Freigaben und Zeichen vereinheitlicht wurden. Im Zuge der gestaffelten Umsetzung treten am 1. März 2027 verkehrsrechtliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft, die auch für Lahr Folgen haben.
Die Marktstraße ist seit 2014 wochentags von 19 bis 8 Uhr sowie an Sonn- und Feiertagen ganztags für den Radverkehr freigegeben. Durch die neue Rechtslage dürften ab dem 1. März 2027 auch Elektrokleinstfahrzeuge, also E-Scooter, die Straße in diesen Zeiten legal befahren.
Nach Angaben der Verwaltung gehen jedoch regelmäßig Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern sowie über Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgängern ein. Auch der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert bereits gezielt an Schwerpunkten und stellt dabei immer wieder fest, dass sich Radfahrende nicht an die zeitliche Beschränkung halten.
Deshalb will die Verwaltung in der nächsten Sitzung des Beirats für Verkehrsangelegenheiten vorschlagen, die Befreiung für Radfahrende aufzuheben. Sollte das Gremium zustimmen, wäre die Lahrer Marktstraße künftig eine reine Fußgängerzone. Die Querung der Marktstraße bliebe für Radfahrende weiterhin zulässig, und ab 1. März 2027 auch für E-Scooter.
Als Ausweichrouten nennt die Stadt die parallel verlaufenden Straßen Schiller-, Bismarck- und Alleestraße. Ausnahmen zum Befahren der Marktstraße sollen dann generell nur noch für den Lieferverkehr gelten.
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