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Lahr plant Umwandlung der Marktstraße in eine reine Fußgängerzone
Die Stadtverwaltung in Lahr will die Marktstraße künftig umwandeln.
Die Marktstraße soll dann eine reine Fußgängerzone sein.
Der Beirat für Verkehrsangelegenheiten entscheidet darüber in seiner nächsten Sitzung.
Die Sitzung findet am Donnerstag, 1. Oktober 2026, statt.
Rechtlicher Hintergrund
Hintergrund ist eine bundesweite Verordnung des Bundesverkehrsministeriums.
Die Verordnung stellt Elektrokleinstfahrzeuge und Fahrräder weitgehend gleich.
Die Verordnung vereinheitlicht auch bisherige Sonderregeln.
Die Sonderregeln betreffen Verkehrsverbote.
Die Vereinheitlichung betrifft Freigaben und Verkehrszeichen.
Zeitplan für die Änderungen
Am 1. März 2027 treten verkehrsrechtliche Änderungen der Straßenverkehrsordnung in Kraft.
Die Änderungen sollen auch für Lahr gelten.
Die Stadt nennt als Wirkung für die Marktstraße eine neue rechtliche Lage.
Ab dem 1. März 2027 dürften auch E-Scooter legal befahren werden.
E-Scooter sind Elektrokleinstfahrzeuge.
Aktuelle Regeln und bisherige Freigabe
Die Marktstraße ist seit 2014 wochentags für den Radverkehr freigegeben.
Die Freigabe gilt wochentags von 19 Uhr bis 8 Uhr.
Die Marktstraße ist außerdem an Sonn- und Feiertagen ganztags für den Radverkehr freigegeben.
Beschwerden und Kontrollen
Die Verwaltung nennt regelmäßig Beschwerden über rücksichtsloses Verhalten von E-Scooter-Fahrerinnen und -Fahrern.
Die Beschwerden betreffen auch Gefährdungen von Fußgängerinnen und Fußgängern.
Auch der Kommunale Ordnungsdienst kontrolliert bereits gezielt an Schwerpunkten.
Der Kommunale Ordnungsdienst stellt dabei wiederholt Verstöße fest.
Die Radfahrenden halten sich dabei nicht an die zeitliche Beschränkung.
Vorschlag der Verwaltung im Beirat
Die Verwaltung will dem Beirat die Aufhebung der Befreiung vorschlagen.
Die Befreiung bezieht sich auf das Befahren der Marktstraße in den bisherigen Zeiten.
Mögliche Folgen bei Zustimmung
Das Vorhaben soll nur bei Zustimmung des Gremiums umgesetzt werden.
Bei Zustimmung wäre die Marktstraße künftig eine reine Fußgängerzone.
Die Querung der Marktstraße bliebe für Radfahrende weiterhin zulässig.
Ab dem 1. März 2027 bliebe die Querung auch für E-Scooter zulässig.
Ausweichrouten
Die Stadt nennt als Ausweichrouten drei parallel verlaufende Straßen.
- Schillerstraße.
- Bismarckstraße.
- Alleestraße.
Ausnahmen für die Nutzung der Marktstraße
Ausnahmen zum Befahren der Marktstraße sollen dann nur noch für den Lieferverkehr gelten.
Die Verwaltung plant diese Änderung als allgemeinen Grundsatz nach einer Zustimmung.