Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen: Lahr zieht die Zügel an!
Erhöhte Kosten für das Befahren von gesperrten Bereichen sorgen für Aufregung unter Händlern
Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen in Lahr
In Lahr gelten seit dem 5. Februar 2025 neue Gebührenregelungen für Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung gesperrter Bereiche, einschließlich der Fußgängerzone.
Regelungen zur Befahrung der Fußgängerzone
Das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist werktags von 6 Uhr bis 11 Uhr erlaubt. Für Sonderfälle außerhalb dieses Zeitraums benötigt man eine Ausnahmegenehmigung (AG) von der Stadt Lahr, die sorgfältig begründet sein muss, da diese nur in Ausnahmefällen erteilt wird.
Neues Gebührenmodell
Mit der Anpassung an die Erteilungsvorschriften wurden auch die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen aktualisiert:
Die Gebühren spiegeln den besonderen Charakter und die potenzielle Gefährdung durch Fahrzeuge in der Fußgängerzone wider.
Antragstellung
Interessierte können die Ausnahmegenehmigung online unter www.lahr.de beantragen. Navigieren Sie einfach zu „Dienstleistungen A-Z“ und wählen Sie „Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche“ aus.
Kontakt
Für Rückfragen steht Marion Haid, Kommunikation und Pressearbeit der Stadt Lahr, zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 07821 / 910-1550 oder per E-Mail an [email protected].
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