Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen: Lahr zieht die Zügel an!

Erhöhte Kosten für das Befahren von gesperrten Bereichen sorgen für Aufregung unter Händlern

Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen in Lahr

In Lahr gelten seit dem 5. Februar 2025 neue Gebührenregelungen für Ausnahmegenehmigungen zur Befahrung gesperrter Bereiche, einschließlich der Fußgängerzone.

Regelungen zur Befahrung der Fußgängerzone

Das Be- und Entladen in der Fußgängerzone ist werktags von 6 Uhr bis 11 Uhr erlaubt. Für Sonderfälle außerhalb dieses Zeitraums benötigt man eine Ausnahmegenehmigung (AG) von der Stadt Lahr, die sorgfältig begründet sein muss, da diese nur in Ausnahmefällen erteilt wird.

Neues Gebührenmodell

Mit der Anpassung an die Erteilungsvorschriften wurden auch die Gebühren für Ausnahmegenehmigungen aktualisiert:

  • Bis zu einer Woche: 15 EUR (ohne Fußgängerzone), 30 EUR (mit Fußgängerzone)
  • Bis zu einem Monat: 40 EUR (ohne Fußgängerzone), 80 EUR (mit Fußgängerzone)
  • Für ein Jahr: 100 EUR (ohne Fußgängerzone), 200 EUR (mit Fußgängerzone)
  • Die Gebühren spiegeln den besonderen Charakter und die potenzielle Gefährdung durch Fahrzeuge in der Fußgängerzone wider.

    Antragstellung

    Interessierte können die Ausnahmegenehmigung online unter www.lahr.de beantragen. Navigieren Sie einfach zu „Dienstleistungen A-Z“ und wählen Sie „Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche“ aus.

    Kontakt

    Für Rückfragen steht Marion Haid, Kommunikation und Pressearbeit der Stadt Lahr, zur Verfügung. Sie erreichen sie telefonisch unter 07821 / 910-1550 oder per E-Mail an [email protected].

    Eigene Anzeige

    Hier könnten Ihre Neuigkeiten stehen

    Erreichen Sie Menschen in dieser Region – transparent als Anzeige gekennzeichnet.

    Jetzt anfragen

    Hat dir der Artikel geholfen? Teile ihn gern: