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Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen: Lahr zieht die Zügel an!

Neue Gebühren für Ausnahmegenehmigungen in Lahr

In Lahr gibt es neue Gebühren.

Diese gelten für Ausnahmegenehmigungen.

Sie brauchen eine Ausnahmegenehmigung, um gesperrte Bereiche zu befahren.

Das betrifft auch die Fußgängerzone.

Be- und Entladen in der Fußgängerzone

In der Fußgängerzone dürfen Sie

werktags von 6 Uhr bis 11 Uhr

Be- und Entladen.

Ausnahmegenehmigungen außerhalb der Zeiten

Falls Sie außerhalb dieser Zeiten fahren müssen,

müssen Sie eine Ausnahmegenehmigung beantragen.

Das gilt auch für andere gesperrte Bereiche.

Die Begründung muss klar und verständlich sein.

Genehmigungen gibt es nur in besonderen Fällen.

Neue Gebühren

Die Erteilung der Ausnahmegenehmigungen kostet Geld.

Die neuen Gebühren sind:

| Zeitraum | Ohne Fußgängerzone | Mit Fußgängerzone |

|----------|---------------------|-------------------|

| Bis zu einer Woche | 15 EUR | 30 EUR |

| Bis zu einem Monat | 40 EUR | 80 EUR |

| Für ein Jahr | 100 EUR | 200 EUR |

In einer Fußgängerzone ist das Risiko höher.

Deshalb sind die Gebühren auch höher.

Antragstellung

Sie können Ihren Antrag online stellen.

Gehen Sie auf www.lahr.de.

Klicken Sie auf „Dienstleistungen A-Z“.

Dann wählen Sie „Ausnahmegenehmigung zur Befahrung gesperrter Bereiche“.

Kontakt

Bei Fragen wenden Sie sich an:

Marion Haid

Kommunikation und Pressearbeit

Telefon: 07821 / 910-1550

E-Mail: [email protected]

Bitte beachten Sie die neuen Regelungen.

Seien Sie vorsichtig in gesperrten Bereichen!