Tunau senkt Kanalbeitrag auf 2,75 Euro je Quadratmeter

Tunau senkt den Kanalbeitrag auf 2,75 Euro je Quadratmeter. Ab 2027 steigt die Kurtaxe; getrennte Abwassergebühren sind ab 2028 geplant.

Von Neues aus Schönau im Schwarzwald2 Min. Lesezeit
Taschenrechner und neutrale Unterlagen auf einem Schreibtisch. KI-Symbolbild.

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Der Gemeinderat Tunau hat den Kanalbeitrag auf 2,75 Euro je Quadratmeter Nutzungsfläche festgesetzt. Bislang betrug der Beitragssatz 3,50 Euro. Die im Zuge einer Globalberechnung ermittelte Beitragsobergrenze liegt bei 2,81 Euro je Quadratmeter.

Der Kanalbeitrag wird bei Neubauten erhoben. Bei bestehenden Gebäuden fällt er laut Sitzungsinformation nur an, wenn das Gebäude erweitert wird.

Getrennte Abwassergebühren ab 2028

Ab 2028 soll die Gebührenhoheit für die Abwasserbeseitigung der beteiligten Gemeinden zentral beim Gemeindeverwaltungsverband liegen. In Tunau wird deshalb eine getrennte Gebühr für Schmutz- und Niederschlagswasser erforderlich. Maßstab für die Schmutzwassergebühr bleibt die verkaufte Frischwassermenge. Für die Niederschlagswassergebühr soll die überbaute und befestigte Grundstücksfläche maßgeblich sein.

Der Gemeinderat beauftragte die Firma Schmidt und Häuser GmbH aus Nordheim mit der Ermittlung dieser Flächen. Das Angebot beläuft sich auf rund 9.300 Euro.

Kurtaxe steigt zum 1. Januar 2027

Die neu beschlossene Kurtaxesatzung gilt ab dem 1. Januar 2027. Für Personen ab 16 Jahren steigt die Kurtaxe von 2,40 auf 2,80 Euro je Übernachtung. Für Kinder von 6 bis 16 Jahren erhöht sie sich von 1,20 auf 1,40 Euro. Als wesentlichen Grund nennt die Sitzungsinformation eine um 19,8 Cent erhöhte KONUS-Umlage.

Ab 2027 soll die digitale KONUS-Gästekarte Gästen außerdem ermöglichen, mit öffentlichen Verkehrsmitteln ab der KONUS-Gebietsgrenze kostenlos in die Schwarzwaldregion Belchen zu reisen.

Weitere Beschlüsse und Beratungen

Der Gemeinderat änderte die Satzung zum Kostenersatz für Leistungen der Freiwilligen Feuerwehr. Bei Einsätzen ohne Kostenpflicht soll die Hilfe leistende Gemeinde gegenüber der Gemeinde, die Hilfe erhält, auf Ersatz für Personal, Fahrzeuge und Geräte verzichten.

Die Tunauer Wasserversorgungssatzung wird zum 31. Dezember 2026 aufgehoben. Grundlage dafür ist eine von der Verbandsversammlung für die beteiligten Gemeinden beschlossene gemeinsame Wasserversorgungssatzung.

Zu den Beschlussvorschlägen für die Verbandsversammlung am 22. Oktober stimmte der Gemeinderat der Vergabe der Genehmigungsplanung für die Entwicklung des Buchenbrand-Areals und der Neufassung der Verbandssatzung zu. Zustimmung gab es auch zur Änderung der Kindergartensatzung, zur Festsetzung des Verwaltungskostenbeitrags für den Eigenbetrieb Städtische Wohnbau Schönau und zur Änderung der Gebührenordnung für die Mehrzweckhalle. Außerdem befürwortete der Gemeinderat die Neubeschaffung eines Kommunalfahrzeugs für den Verbandswerkhof, die Fischwasserverpachtung „Wiese“ und eine Flächennutzungsplanänderung für den Neubau des Wiedener Feuerwehrgerätehauses.

Den Antrag der Gemeinde Fröhnd auf Beendigung der Forstausbildung lehnte der Gemeinderat ab.

Bei den Beratungen zum Haushalt 2027 stimmte das Gremium den Verwaltungsvorschlägen zu den wesentlichen Aufwendungen des Ergebnishaushalts und den investiven Aufträgen weitestgehend zu. Abgelehnt wurde eine Klimamanagement-Beratung für die Buchenbrandschule. Die veranschlagten Kosten von 10.000 Euro erschienen dem Gemeinderat zu hoch.

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