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Bewerbungszulassung zur Oberbürgermeisterwahl: Gemeindewahlausschuss entscheidet in Villingen-Schwenningen

Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung von Bewerbungen.

Es geht um die Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen.

Die Bewerbungsfrist endet am Montag, 7. September.

Die Frist endet um 18 Uhr.

Die Wahl findet am Sonntag, 4. Oktober, statt.

Bis zum Fristende können Bewerbungen eingereicht werden.

Bis zum Fristende können Bewerbungen auch wieder zurückgenommen werden.

Wer kann sich bewerben

Wählbar sind Deutsche im Sinne von Artikel 116 des Grundgesetzes.

Wählbar sind auch Unionsbürgerinnen und Unionsbürger.

Diese müssen vor der Zulassung der Bewerbungen wohnen.

Sie müssen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag 18 Jahre alt sein.

Die Bewerberinnen und Bewerber müssen jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung eintreten.

Der Maßstab dafür ist das Grundgesetz.

Prüfung der Bewerbungen

Die Verwaltung prüft die eingegangenen Bewerbungen vorab.

Die Verwaltung prüft die Bewerbungen auf Vollständigkeit.

Die Verwaltung prüft die Bewerbungen auf gesetzliche Voraussetzungen.

Der Gemeindewahlausschuss trifft die abschließende Entscheidung.

Erste Sitzung und mögliche Zurückweisung

Der Gemeindewahlausschuss prüft in seiner ersten Sitzung die Zulassung.

Der Gemeindewahlausschuss beschließt in seiner ersten Sitzung über die Zulassung.

Bewerbungen ohne gesetzliche Voraussetzungen werden zurückgewiesen.

Öffentliche Sitzung am 8. September

Der Gemeindewahlausschuss tagt am Dienstag, 8. September.

Er tagt unter Vorsitz von Bürgermeister Detlev Bührer.

Die Sitzung beginnt um 15 Uhr.

Die Sitzung findet im Alten Rathaus statt.

Der Ort ist der Alte Ratssaal.

Die Adresse lautet Rathausgasse 1, 78050 Villingen-Schwenningen.

Die Sitzung ist öffentlich.

Der Sitzungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

Interessierte können an der öffentlichen Sitzung teilnehmen.