Bewerbungszulassung zur Oberbürgermeisterwahl: Gemeindewahlausschuss entscheidet in Villingen-Schwenningen

Frist endet am 7. September um 18 Uhr, Prüfung durch die Verwaltung und öffentliche Sitzung am 8. September um 15 Uhr

Bewerbungszulassung zur Oberbürgermeisterwahl: Gemeindewahlausschuss entscheidet in Villingen-Schwenningen
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Der Gemeindewahlausschuss entscheidet über die Zulassung der Bewerbungen für die Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen. Die Bewerbungsfrist für die Wahl am Sonntag, 4. Oktober, endet am Montag, 7. September, um 18 Uhr. Bis dahin können Bewerbungen eingereicht und auch wieder zurückgenommen werden.

Wählbar sind Deutsche im Sinne des Artikels 116 des Grundgesetzes sowie Unionsbürgerinnen und Unionsbürger, die vor der Zulassung der Bewerbungen in der Bundesrepublik Deutschland wohnen. Die Bewerberinnen und Bewerber müssen am Wahltag das 18. Lebensjahr vollendet haben und die Gewähr dafür bieten, jederzeit für die freiheitliche demokratische Grundordnung im Sinne des Grundgesetzes einzutreten.

Die Verwaltung prüft die eingegangenen Bewerbungen vorab auf Vollständigkeit und auf die gesetzlichen Voraussetzungen. Die abschließende Entscheidung über die Zulassung trifft der Gemeindewahlausschuss. In seiner ersten Sitzung prüft und beschließt das Gremium über die Zulassung der eingegangenen Bewerbungen. Bewerbungen, die die gesetzlichen Voraussetzungen nicht erfüllen, werden zurückgewiesen.

Der Gemeindewahlausschuss unter Vorsitz von Bürgermeister Detlev Bührer tritt am Dienstag, 8. September, um 15 Uhr im Alten Rathaus, Alter Ratssaal, Rathausgasse 1, 78050 Villingen-Schwenningen, zu einer öffentlichen Sitzung zusammen. Der Sitzungsraum ist nicht barrierefrei zugänglich.

Interessierte sind eingeladen, an der öffentlichen Sitzung teilzunehmen.

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