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Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl beantragen
Hinweis der Stadt Villingen-Schwenningen zur Briefwahl
Wahlberechtigte können für die Oberbürgermeisterwahl am 4. Oktober einen Wahlschein beantragen.
Wahlberechtigte können auch eine mögliche Stichwahl am 18. Oktober per Briefwahl wählen.
Die Stadt Villingen-Schwenningen weist auf diese Möglichkeiten hin.
Persönliche Beantragung vor Ort
Das Wahlbüro öffnet ab Montag, 7. September.
Das Wahlbüro gibt Informationen zur Wahl.
Das Wahlbüro erteilt Auskünfte rund um die Wahl.
Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist erst nach dem Druck der Stimmzettel möglich.
Die Ausgabe soll voraussichtlich ab Mittwoch, 9. September, starten.
Briefwahlunterlagen können im Wahlbüro im Rathaus Villingen beantragt und abgeholt werden.
Das Wahlbüro im Rathaus Villingen liegt im Erdgeschoss.
Briefwahlunterlagen können im Wahlbüro im Rathaus Schwenningen beantragt und abgeholt werden.
Das Wahlbüro im Rathaus Schwenningen liegt im Erdgeschoss.
Briefwahlunterlagen können in den Ortsverwaltungen beantragt und abgeholt werden.
Die Ortsverwaltungen in Mühlhausen sind ausgenommen.
Die Ortsverwaltungen in Herzogenweiler sind ausgenommen.
Das Wahlbüro im Rathaus Schwenningen ist nicht barrierefrei.
Öffnungszeiten
Das Wahlbüro im Rathaus Villingen ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr geöffnet.
Das Wahlbüro im Rathaus Villingen ist mittwochs von 8 bis 18 Uhr geöffnet.
Das Wahlbüro im Rathaus Villingen ist freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet.
Der Bürgerservice in Schwenningen ist montags von 8 bis 16 Uhr erreichbar.
Der Bürgerservice in Schwenningen ist dienstags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der Bürgerservice in Schwenningen ist mittwochs von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Der Bürgerservice in Schwenningen ist donnerstags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Der Bürgerservice in Schwenningen ist freitags von 8 bis 12 Uhr erreichbar.
Schriftliche und digitale Beantragung
Die Briefwahlunterlagen können auch schriftlich beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch per E-Mail beantragt werden.
Für den Antrag nennt der Antragsteller Vorname und Nachname.
Für den Antrag nennt der Antragsteller das Geburtsdatum.
Für den Antrag nennt der Antragsteller die vollständige Wohnanschrift.
Für den Antrag nennt der Antragsteller gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse.
Die Briefwahlunterlagen können über den Link auf der städtischen Homepage beantragt werden.
Die Briefwahlunterlagen können auch mit dem QR-Code auf der Wahlbenachrichtigung beantragt werden.
Die Stadt stellt alle Informationen zur Briefwahl auf ihrer Homepage bereit.
Fristen und Versand
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 2. Oktober, um 15 Uhr.
Die Stadt nennt eine Postlaufzeit als Grund für den Versandstopp.
Ab Dienstag, 29. September, um 12 Uhr versendet die Stadt keine Briefwahlunterlagen mehr per Post.
Die Abholung der Briefwahlunterlagen bleibt an den genannten Stellen weiter möglich.
Unterlagen und Kontakt
Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel.
Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Kombiwahlschein.
Der Kombiwahlschein umfasst Wahlschein.
Der Kombiwahlschein umfasst Wahlbriefumschlag.
Die Briefwahlunterlagen enthalten einen Stimmzettelumschlag.
Die Briefwahlunterlagen enthalten eine Anleitung zur Briefwahl.
Das Wahlbüro ist per E-Mail unter [email protected] erreichbar.
Das Wahlbüro ist telefonisch unter 07721 / 82-1990 erreichbar.
Das Wahlbüro ist telefonisch unter 07721 / 82-1991 erreichbar.
Das Wahlbüro ist telefonisch unter 07721 / 82-1992 erreichbar.