Briefwahlunterlagen für die Oberbürgermeisterwahl beantragen
Wahlschein mit Unterlagen persönlich, schriftlich oder digital bis zum 2. Oktober, 15 Uhr
Wahlberechtigte können für die Oberbürgermeisterwahl am 4. Oktober sowie für eine mögliche Stichwahl am 18. Oktober einen Wahlschein mit Briefwahlunterlagen auf mehreren Wegen beantragen. Darauf weist die Stadt Villingen-Schwenningen hin.
Persönliche Beantragung vor Ort
Das Wahlbüro ist ab Montag, 7. September, geöffnet und steht für Informationen und Auskünfte rund um die Wahl zur Verfügung. Die Ausgabe der Briefwahlunterlagen ist allerdings erst nach dem Druck der Stimmzettel möglich und soll voraussichtlich ab Mittwoch, 9. September, erfolgen.
Beantragt und abgeholt werden können die Briefwahlunterlagen im Wahlbüro im Rathaus Villingen im Erdgeschoss, im Wahlbüro im Rathaus Schwenningen im Erdgeschoss sowie in den Ortsverwaltungen. Ausgenommen sind die Ortsverwaltungen in Mühlhausen und Herzogenweiler.
Das Wahlbüro im Rathaus Schwenningen ist nicht barrierefrei.
Das Wahlbüro in Villingen ist montags, dienstags und donnerstags von 8 bis 16 Uhr, mittwochs von 8 bis 18 Uhr sowie freitags von 8 bis 12 Uhr geöffnet. Der Bürgerservice in Schwenningen ist montags von 8 bis 16 Uhr, dienstags, donnerstags und freitags von 8 bis 12 Uhr sowie mittwochs von 8 bis 18 Uhr erreichbar.
Schriftliche und digitale Beantragung
Neben der persönlichen Beantragung vor Ort können die Briefwahlunterlagen auch schriftlich oder per E-Mail beantragt werden. Dafür sind Vor- und Nachname, Geburtsdatum, vollständige Wohnanschrift und gegebenenfalls eine abweichende Versandadresse anzugeben.
Außerdem besteht die Möglichkeit, die Briefwahlunterlagen über den entsprechenden Link auf der städtischen Homepage oder mithilfe des QR-Codes auf der Wahlbenachrichtigung zu beantragen. Alle Informationen rund um die Briefwahl sind auf der Homepage der Stadt Villingen-Schwenningen zu finden.
Fristen und Versand
Die Frist zur Beantragung von Wahlscheinen endet am Freitag, 2. Oktober, um 15 Uhr. Aufgrund der Postlaufzeit werden ab Dienstag, 29. September, 12 Uhr, keine Briefwahlunterlagen mehr per Post an die Wahlberechtigten verschickt. Eine Abholung der Briefwahlunterlagen an den genannten Stellen ist weiterhin möglich.
Unterlagen und Kontakt
Die Briefwahlunterlagen enthalten den Stimmzettel, einen Kombiwahlschein aus Wahlschein und Wahlbriefumschlag, einen Stimmzettelumschlag sowie eine Anleitung zur Briefwahl.
Für Rückfragen steht das Wahlbüro per E-Mail unter [email protected] sowie telefonisch unter 07721 / 82-1990, -1991 oder -1992 zur Verfügung.
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