Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen: Termine, Briefwahl und Bewerbervorstellung
Vorbereitungen für die Wahl am 4. Oktober 2026, Stichwahloption am 18. Oktober 2026 sowie Hinweise zu Wahlbenachrichtigungen und Briefwahlunterlagen
In Villingen-Schwenningen laufen die Vorbereitungen für die Wahl zum Oberbürgermeister auf Hochtouren. Wahlberechtigt sind am 4. Oktober 2026 nach Angaben der Stadt 64.212 Personen, Stand 13. September 2026. Sollte kein Bewerber mehr als die Hälfte der gültigen Stimmen erhalten, ist für den 18. Oktober 2026 eine Stichwahl vorgesehen.
Die Wahlbenachrichtigungen sind den Wahlberechtigten in den vergangenen Tagen bereits zugegangen. Wer bis zum 13. September 2026 keine Wahlbenachrichtigung erhalten hat, aber davon ausgeht, wahlberechtigt zu sein, soll sich umgehend mit dem Wahlbüro in Verbindung setzen. Das Wahlbüro ist im Rathaus Villingen, Zimmer 1.7, im Münsterplatz 7/8 in 78050 Villingen-Schwenningen erreichbar. Telefonisch ist es unter 07721/82-1990, -1991 oder -1992 zu erreichen.
Briefwahl möglich
Wer am Wahltag verhindert ist oder aus gesundheitlichen Gründen nicht in den Wahlraum kommen kann, hat die Möglichkeit zur Briefwahl. Der Antrag auf Ausstellung eines Wahlscheins mit Briefwahlunterlagen befindet sich auf der Rückseite der Wahlbenachrichtigung.
Bei der Oberbürgermeisterwahl gibt es eine gemeinsame Wahlbenachrichtigung für die Wahl und eine mögliche Stichwahl. Die Briefwahlunterlagen können daher mit der Wahlbenachrichtigung sowohl für den 4. Oktober 2026 als auch gleichzeitig für eine etwaige Stichwahl am 18. Oktober 2026 beantragt werden. Für den Fall einer Stichwahl werden die Briefwahlunterlagen allerdings erst ab dem 7. Oktober 2026 an die Wahlberechtigten versendet.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann persönlich in den beiden Rathäusern in Villingen und Schwenningen sowie in den Rathäusern der Ortsverwaltungen beantragt und abgeholt werden, mit Ausnahme von Herzogenweiler und Mühlhausen. Dafür sind der Personalausweis sowie die ausgefüllte und unterschriebene Wahlbenachrichtigung vorzulegen. Ist eine persönliche Vorsprache nicht möglich, kann der Antrag auch durch Rücksendung der ausgefüllten und unterschriebenen Wahlbenachrichtigung gestellt werden. In diesem Fall sollte angegeben werden, ob die Briefwahlunterlagen auch für die mögliche Stichwahl beantragt werden.
Wer den Antrag für eine andere Person stellt oder die Unterlagen abholen möchte, benötigt eine schriftliche Vollmacht. Sollten die Briefwahlunterlagen an eine andere Anschrift gesendet werden, bittet das Wahlbüro darum, die Adresse sauber und in gut lesbaren Druckbuchstaben anzugeben.
Der Wahlschein mit Briefwahlunterlagen kann für beide Wahlgänge auch über das Internet beantragt werden. Auf der städtischen Homepage ist dafür ein entsprechender Link freigeschaltet. Zudem befindet sich auf der Wahlbenachrichtigung ein QR-Code, der mit einem Mobilgerät direkt zu einem vorausgefüllten Internetwahlscheinantrag führt.
Öffentliche Bewerbervorstellung am 24. September
Die öffentliche Bewerbervorstellung der Stadtverwaltung findet am Donnerstag, 24. September 2026, um 19 Uhr in der Sporthalle der Hochschule für Polizei Baden-Württemberg, Sturmbühlstraße 250, 78054 Villingen-Schwenningen, statt. Die Wahlberechtigten haben dort Gelegenheit, Fragen an die Kandidaten zu richten. Die Vorstellung wird zudem auf der städtischen Homepage per Livestream übertragen.
Weitere Informationen zur Wahl der Oberbürgermeisterin beziehungsweise des Oberbürgermeisters gibt es auf der städtischen Homepage.
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