Vollsperrung und Busumleitungen in Schwenningen: Fahrbahnerneuerung in der Harzer Straße
Die Kreuzung Kronenstraße, Harzer Straße und Oberdorfer Straße ist vom 7. bis voraussichtlich 12. September gesperrt; der Busbahnhof Schwenningen wird für mehrere Linien geschlossen
In der Harzer Straße und der Kronenstraße in Schwenningen wird die Fahrbahndecke erneuert. Die Arbeiten beginnen am Montag, 7. September, und werden von der Firma Walter Straßenbau im Auftrag des Grünflächen- und Tiefbauamts ausgeführt.
Für die Maßnahme wird die Kreuzung Kronenstraße, Harzer Straße und Oberdorfer Straße voll gesperrt. Eine Durchfahrt zur Oberdorfer Straße über die Kronenstraße ist damit nicht möglich. Der Bauabschnitt beginnt auf Höhe des Norma-Marktes; der Parkplatz bleibt weiterhin zugänglich. Er endet auf Höhe der Friedrich-Ebert-Straße. Die Zufahrt zum Rondell über die Kronenstraße aus Richtung Marktplatz bleibt während der Bauzeit gewährleistet.
Je nach Witterung sollen die Arbeiten bis Samstag, 12. September, abgeschlossen sein. Für diesen Zeitraum wird der betroffene Straßenabschnitt für den gesamten Verkehr gesperrt. Entsprechende örtliche Umleitungen werden eingerichtet.
Auswirkungen auf den Busverkehr
Für die Dauer der Baumaßnahme wird der Busbahnhof Schwenningen geschlossen. Betroffen sind die Buslinien 1, 2, 3, 12, 13, 14 und 15 im Stadtverkehr Villingen-Schwenningen sowie die Regionalbuslinie 750.
Von Norden kommend werden die Linien über die Austraße, die Schützenstraße und die Alte Herdstraße zum Bahnhof Schwenningen umgeleitet. Die Haltestellen Stadtmitte und Rössleplatz werden als Ersatzhaltestellen angefahren.
Von Süden kommend werden die Buslinien ab dem Bahnhof Schwenningen über die Alte Herdstraße und die Marktstraße umgeleitet. Die Haltestelle Muslenplatz wird als Ersatzhaltestelle eingerichtet.
Die Fahrzeuge im Stadtverkehr werden linienübergreifend eingesetzt. Dadurch kann es im gesamten Stadtgebiet, auch im Stadtbezirk Villingen, zu Verspätungen kommen. Fahrgäste werden gebeten, sich rechtzeitig an den Haltestellen einzufinden und die Fahrplanaushänge zu beachten.
Weitere Hinweise
Gemäß der Sondernutzungssatzung sind bauliche Anlagen sowie Asphalt- und Betonankeilungen bei Ein- und Ausfahrten im öffentlichen Verkehrsraum, insbesondere in Fußgängerzonen, unzulässig und werden entfernt. Im Zuge des Deckentauschs kann es über den gesamten geplanten Zeitraum zu Behinderungen und Erschwernissen kommen.
Das Grünflächen- und Tiefbauamt sowie die Firma Walter Straßenbau sind bemüht, die Beeinträchtigungen so gering wie möglich zu halten.
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