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Wahlbenachrichtigungen für Oberbürgermeisterwahl in Villingen-Schwenningen

Zustellung der Wahlbenachrichtigungen

Die Wahlbenachrichtigungen werden ab Montag, 7. September, gedruckt.

Die Deutsche Post AG stellt die Wahlbenachrichtigungen zu.

Die Oberbürgermeisterwahl findet am Sonntag, 4. Oktober, statt.

Eine mögliche Stichwahl findet am Sonntag, 18. Oktober, statt.

Wahlberechtigte können ab der Kalenderwoche 37 mit der Zustellung rechnen.

Spätestens bis Sonntag, 13. September, sollten die Wahlbenachrichtigungen angekommen sein.

Die Zustellung kann je nach Person unterschiedlich lange dauern.

Einige Bürgerinnen und Bürger erhalten die Unterlagen früher als andere.

Wenn die Wahlbenachrichtigung fehlt

Wer bis Sonntag, 13. September, keine Wahlbenachrichtigung erhält, sollte prüfen lassen.

ob er wahlberechtigt ist.

Diese Person sollte sich dafür an das zuständige Wahlamt wenden.

Die Wahlbenachrichtigung enthält wichtige Informationen zur Wahl.

Die Wahlbenachrichtigung soll deshalb sorgfältig aufbewahrt werden.

Informationen zur Briefwahl und zum Wahlschein

Hinweise zur Beantragung eines Wahlscheins stehen auf der Rückseite.

der Wahlbenachrichtigung.

Hinweise zur Beantragung von Briefwahlunterlagen stehen auf der Rückseite.

der Wahlbenachrichtigung.

Hinweise stehen auch auf der Homepage.

der Stadt Villingen-Schwenningen.

Kontakt für Fragen zur Briefwahl

Das Wahlbüro beantwortet Fragen zur Briefwahl.

Das Wahlbüro ist unter der Telefonnummer 07721/82-1990 erreichbar.

Das Wahlbüro ist unter der Telefonnummer 07721/82-1991 erreichbar.

Das Wahlbüro ist per E-Mail erreichbar.

[email protected].

Einsicht in das Wählerverzeichnis

Die Einsicht in das Wählerverzeichnis ist ab Montag, 14. September, möglich.

Die Einsicht endet am Freitag, 18. September.

Die Einsicht findet im Rathaus Villingen statt.

Das Rathaus liegt am Münsterplatz 7/8.

Die Adresse lautet 78050 Villingen-Schwenningen.

Wahlberechtigte können dort prüfen, ob ihre Daten richtig eingetragen sind.