Abfallgebühren im Landkreis Biberach steigen ab 2027

Ab dem 1. Januar 2027 gelten im Landkreis Biberach höhere Abfallgebühren. Die jährlichen Grundgebühren für Privathaushalte steigen je nach Haushaltsgröße um rund 20 Prozent. Bei gewerblichen Gefäßen beträgt die Erhöhung abhängig von der Größe rund 25 Prozent.
Jährliche Grundgebühren für Haushalte
Für einen Einpersonenhaushalt steigt die jährliche Grundgebühr von 31,44 auf 38,04 Euro. Bei zwei Personen werden ab 2027 63,60 Euro fällig, bei drei Personen 80,28 Euro. Für vier Personen sind es 86,64 Euro, für fünf 92,76 Euro, für sechs 96,24 Euro und für sieben 97,44 Euro. Haushalte mit acht oder mehr Personen zahlen 102 Euro statt bisher 84,36 Euro.
Gewerbliche Grundgebühren und Leerungen
Die jährliche Grundgebühr für Gewerbebetriebe beträgt künftig 45,36 Euro für einen 60-Liter-Behälter, 90,72 Euro für 120 Liter und 181,44 Euro für 240 Liter. Für einen 1.100-Liter-Container steigt sie von 665,40 auf 831,60 Euro.
Die Leerungsgebühr für ein 60-Liter-Gefäß sinkt leicht von 2,30 auf 2,20 Euro. Für 120 Liter steigt sie von 3,50 auf 4,40 Euro, für 240 Liter von 5,95 auf 8,80 Euro. Bei einem 1.100-Liter-Container werden künftig 40,40 statt 29,80 Euro pro Leerung berechnet. Die Gebühr für 120 Liter entspricht damit dem Doppelten, die für 240 Liter dem Vierfachen der 60-Liter-Gebühr. Für den 1.100-Liter-Behälter richtet sich die Gebühr ebenfalls am Behältervolumen aus; ein konkretes Verhältnis zu den 60-Liter-Gebühren nennt die Übersicht nicht.
Die neue Gebührenstruktur soll neben der Kostendeckung auch Anreize setzen, Restabfall zu vermeiden, Wertstoffe einschließlich Biomüll getrennt zu erfassen und die vorhandenen Verwertungsangebote zu nutzen. Wer Abfälle vermeidet, kann Leerungen oder ein größeres Gefäß einsparen.
Gebühren für Selbstanlieferungen
Für selbst angelieferte gemischte Siedlungsabfälle bleibt die Gebühr bei 450 Euro pro Gewichtstonne. Belastetes Altholz aus dem Außenbereich kostet weiterhin 400 Euro pro Gewichtstonne. Am Entsorgungszentrum Biberach steigt die Gebühr für Bauschutt von 2 auf 3,20 Euro pro 10-Liter-Eimer.
Als Gründe für die Anpassung nennt der Abfallwirtschaftsbetrieb gestiegene Treibstoffkosten, eine höhere CO2-Abgabe für die thermische Verwertung von Restmüll sowie höhere Kosten für die Nachsorge der ehemaligen Deponie Reinstetten. Zudem seien Rücklagen für Investitionen beim Müllheizkraftwerk der Thermischen Abfallverwertung Donautal in Ulm erforderlich. Die Gebühren waren im Landkreis seit mehr als 20 Jahren stabil.
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