Förderanträge für Naturschutzmaßnahmen bis 15. November möglich

Bis zum 15. November können Akteure im Bodenseekreis Förderanträge für Naturschutzmaßnahmen im Landespflegeprogramm 2027 einreichen.

Von Redaktion LK Bodenseekreis1 Min. Lesezeit

Kommunen, Vereine, Verbände, Privatpersonen und weitere Akteure können bis zum 15. November 2026 Förderanträge für Naturschutzmaßnahmen im Bodenseekreis einreichen. Das Land Baden-Württemberg fördert mit dem Landespflegeprogramm 2027 auch Vorhaben der Biotop- und Landschaftspflege sowie der Landeskultur.

Förderfähig sind Maßnahmen mit naturschutzfachlichem Ziel, insbesondere in geschützten Gebieten. Dazu zählen etwa Naturschutz- und Landschaftsschutzgebiete, Biotope, Natura-2000-Gebiete und Gewässerrandstreifen. Beispiele sind Amphibienschutz, die Pflege von Feldgehölzen und Biotopen, die Renaturierung von Fließgewässern sowie Herdenschutzmaßnahmen für den Wolf. Bewilligt werden Vorhaben nur, wenn ihre naturschutzfachliche Relevanz ausgewiesen ist.

Eine Förderung setzt voraus, dass die Maßnahme nicht verpflichtend durchgeführt werden muss und für sie keine Förderung aus einem anderen Landes- oder EU-Programm beantragt wurde. Zuschussfinanzierte Maßnahmen können unter bestimmten Bedingungen auf ein Ökokonto angerechnet werden; berücksichtigt wird dabei nur der selbst getragene Eigenanteil.

Anträge sind bei der unteren Naturschutzbehörde im Landratsamt Bodenseekreis einzureichen. Weitere Informationen und die Antragsvorlage stehen auf der Internetseite des Landespflegeprogrammsexterner Link, öffnet ein neues Fenster. Das Umweltschutzamt ist unter 07541 204-5466 oder 07541 204-5261 erreichbar. Für Fragen zur Antragstellung und zum Förderverfahren ist Elke Piehlmaier unter 07541 204-5261 zuständig.

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