Führerscheine von 2002 bis 2004 bis Januar 2027 umtauschen

Wer einen Scheckkarten-Führerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis zum 19. Januar 2027 gegen einen neuen EU-Scheckkartenführerschein umtauschen. Das betrifft Führerscheine, die damals noch unbefristet galten.
Für ältere Führerscheine aus Papier gelten andere Fristen: Inhaberinnen und Inhaber grauer oder rosa Führerscheine, die ab 1953 geboren wurden, sind bereits zum Umtausch aufgerufen. Bei Papierführerscheinen, die bis Ende 1998 ausgestellt wurden, richtet sich die Frist nach dem Geburtsjahr. Wer vor 1953 geboren ist, muss bis Januar 2033 umtauschen. Eine Sonderregel gilt für Jahrgang 1952 oder früher, wenn bereits ein Kartenführerschein vorliegt: Er muss unabhängig vom Ausstellungsjahr bis zum 19. Januar 2033 umgetauscht werden.
Antrag online oder vor Ort
Der Antrag kann online oder persönlich bei allen Rathäusern und Einwohnermeldeämtern sowie bei der Fahrerlaubnisbehörde des Landratsamts in Friedrichshafen gestellt werden. Für einen Online-Antrag sind Scans oder Fotos der Vorder- und Rückseite des Führerscheins und des Ausweises, ein aktuelles biometrisches Lichtbild sowie eine Unterschrift hochzuladen. Lichtbild und Unterschrift dürfen nicht als PDF eingereicht werden.
Wer den Antrag persönlich stellt, muss den aktuellen Führerschein, einen Personalausweis oder Reisepass und ein aktuelles biometrisches Lichtbild mitbringen. Personen ab 50 Jahren, die ihre Lastwagenfahrberechtigungen der Klasse 2 oder 3 vollständig behalten wollen, benötigen außerdem ärztliche und augenärztliche Gutachten.
Der Umtausch kostet 26,50 Euro, gegebenenfalls kommen Versandkosten hinzu. Der neue EU-Scheckkartenführerschein ist 15 Jahre gültig. Informationen und den Online-Antrag gibt es unter bodenseekreis.de/fuehrerschein-umtauschexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
Versäumte Frist bedeutet nicht Verlust der Fahrerlaubnis
Der Umtausch ist auch vor oder nach Ablauf der Frist möglich. Wird jemand nach Fristablauf kontrolliert, kann ein Verwarngeld von zehn Euro fällig werden. Die Fahrerlaubnis selbst bleibt jedoch unbefristet bestehen. Der alte Führerschein wird beim Umtausch durch Lochen oder einen Stempel ungültig gemacht; wer möchte, kann ihn anschließend als Erinnerungsstück behalten.
Der gesetzlich vorgeschriebene Umtausch betrifft alle Führerscheine, die vor dem 19. Januar 2013 ausgestellt wurden. Im Bodenseekreis betrifft das nach Angaben des Landratsamts etwa 115.000 Führerscheine; rund 16.500 davon wurden bislang umgetauscht.
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