Schutzgebiet gegen Japankäfer im östlichen Bodenseekreis eingerichtet

Für Flurstücke in Neukirch, Tettnang und Kressbronn gelten neue Schutzmaßnahmen gegen den Japankäfer. Bislang wurde im Bodenseekreis keine Population nachgewiesen.

Von Redaktion LK Bodenseekreis1 Min. Lesezeit
Japankäfer

Foto: Aline Knoblauch, Bundesamt für Umwelt BAFU

Foto: Aline Knoblauch, Bundesamt für Umwelt BAFU

Für bestimmte Flurstücke in Neukirch, Tettnang und Kressbronn gelten neue Schutzmaßnahmen gegen die Ausbreitung des Japankäfers. Das Landratsamt Bodenseekreis hat das Gebiet am 22. Oktober 2026 per Allgemeinverfügung abgegrenzt.

Die Regeln gelten für alle Landnutzungen, darunter landwirtschaftliche Betriebe, private Gärten, Waldgrundstücke und andere Grünanlagen. Aus der sogenannten Pufferzone dürfen Grünmaterial und Boden in den kommenden Jahren nur unter strengen Voraussetzungen abtransportiert werden. Welche Flurstücke betroffen sind und welche Vorgaben gelten, erläutert das Landwirtschaftsamt unter bodenseekreis.de/japankaefer.

Im Bodenseekreis wurden bislang keine Japankäfer-Populationen nachgewiesen. Die Pufferzone ist nach europäischen Vorgaben verpflichtend. Sie schließt an Befalls- und Schutzzonen in der Grenzregion an und reicht auch in den Landkreis Ravensburg sowie den bayerischen Landkreis Lindau. Bei Transporten von Pflanzen, Grüngut, Erdaushub und Oberboden über Kreis- oder Landesgrenzen hinweg können zusätzlich die jeweiligen Allgemeinverfügungen zu beachten sein.

Das etwa acht bis elf Millimeter lange Insekt befällt mehr als 400 Pflanzenarten. Die Schutzmaßnahmen dürfen nach EU-Recht erst aufgehoben werden, wenn der Japankäfer drei aufeinanderfolgende Jahre nicht mehr nachgewiesen wurde.

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