Wasserentnahme im Bodenseekreis bleibt bis 30. November verboten

Im Bodenseekreis bleibt die Wasserentnahme aus Bächen, Flüssen, Weihern und Seen bis zum 30. November 2026 verboten. Verstöße können bis zu 10.000 Euro kosten.

Von Redaktion LK Bodenseekreis2 Min. Lesezeit
Die Argen am 17. August 2026

Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Foto: Landratsamt Bodenseekreis

Im Bodenseekreis bleibt die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern bis zum 30. November 2026 verboten. Das seit Ende Mai geltende Verbot umfasst das Abpumpen aus Fließgewässern wie Bächen, Flüssen und Triebwerkskanälen sowie aus Weihern und Seen. Es gilt auch für Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs und für die Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Selbst das Schöpfen mit Gießkannen oder Eimern ist untersagt.

Ausgenommen sind Entnahmen aus dem Bodensee und dem Grundwasser im genehmigten Umfang sowie Wasser zum Tränken von Vieh. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit einem Bußgeld von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Niedrigwasser seit dem Frühjahr

In den Gewässern des Kreises sind die Wasserstände nach Angaben des Landratsamts seit dem Frühjahr extrem niedrig. Zahlreiche Gewässer sind ausgetrocknet oder führen nur noch Restwasser in einzelnen Gumpen. Der Wassermangel gefährdet die dort lebenden Tiere und Pflanzen.

Schauer und Gewitter können die Lage örtlich und kurzfristig entspannen, reichen aber nicht für eine nachhaltige Erholung. Dafür wären über längere Zeit flächendeckende und ergiebige Niederschläge nötig. Nach Einschätzung des Landratsamts ist unter normalen Verhältnissen erst im Winter mit einer Entspannung der Trockensituation zu rechnen.

Ausnahmen sind in Einzelfällen möglich

Bei der unteren Wasserbehörde können Ausnahmen vom Entnahmeverbot beantragt werden. In den vergangenen Wochen wurden solche Ausnahmen an einzelnen Gewässern, insbesondere an der Argen, zeitweise gewährt. Voraussetzung waren punktuelle Niederschläge im jeweiligen Einzugsgebiet und ein dadurch vorübergehend ausreichendes Wasserdargebot. Bei einer nachhaltigen Verbesserung der Wasserstände kann die Allgemeinverfügung außerdem vorzeitig aufgehoben werden.

Auch Wassersport kann Gewässer belasten

Das Amt für Wasser- und Bodenschutz hat mit Kanu-Verleihern vereinbart, bei Wassermangel keine Touren anzubieten. Niedrige Wasserstände können zu häufigen Grundberührungen führen und das Befahren der Gewässer erschweren. Die Wasserbehörde bittet private Paddlerinnen und Paddler deshalb, bei Niedrigwasser auf geeignete andere Gewässer auszuweichen.

Die verlängerte Allgemeinverfügung ist online bei den Bekanntmachungen des Bodenseekreisesexterner Link, öffnet ein neues Fenster zu finden. Sie ist mit den Landkreisen Ravensburg und Biberach abgestimmt.

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