Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung im Landkreis Freudenstadt
Waldbesitzende sollen Kontrollen fortsetzen und frischen Befall schnell einschlagen bzw. vor dem Ausflug der Käfer aus dem Wald bringen
Das Landratsamt Freudenstadt hat eine Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung erlassen. Hintergrund sind nach Angaben des Kreisforstamts die anhaltende Trockenheit und Hitze, die den Wäldern zunehmend zusetzen und die Entwicklung der Borkenkäfer an Fichte und Tanne begünstigen.
In diesem Jahr erlebe der Borkenkäfer laut Kreisforstamt trotz eines für ihn eher ungünstigen Frühjahrs eine späte Hochphase. Besonders betroffen seien geschwächte Fichten und Weißtannen, die einem Befall kaum noch etwas entgegensetzen können. Deshalb sei weiterhin mit einer starken Vermehrung der Käfer zu rechnen.
Waldbesitzende sollen Kontrollen fortsetzen
Für alle Waldbesitzenden heißt das nach Angaben der Behörde, die Suche nach Käferbefall intensiv fortzusetzen. Anzeichen bei Fichte und Weißtanne sind demnach Harztröpfchen am Kronenansatz, braunes Bohrmehl am Stammfuß oder an Rindenschuppen, Spechtabhiebe sowie schnell verfärbte Kronen. Besonderes Augenmerk soll außerdem auf Bestände gelegt werden, die im vergangenen Jahr bereits befallen waren, sowie auf lockere und besonnte Nadelwälder.
So ist bei frischem Befall zu handeln
Wer frischen Käferbefall findet, muss die betroffenen Bäume so schnell wie möglich einschlagen und vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald bringen oder weiterverarbeiten. Nur so könne eine erneute Ausbreitung verhindert werden.
Ist eine Lagerung außerhalb des Waldes oder ein Abtransport mit direkter Verarbeitung nicht möglich, sollen die Stämme durch geeignete Behandlung, etwa durch Entrinden, und die bruttauglichen Resthölzer, etwa durch Verbrennen oder Hacken, unschädlich gemacht werden. Das Kleinsägen zu Brennholz und das Aufsetzen von Meterstücken befallener Hölzer im Wald oder am Waldrand seien dagegen keine wirksamen Maßnahmen.
In solchen Fällen müsse das Brennholz aus dem Wald gebracht und mit einem Abstand von mindestens 500 Metern zum Wald gelagert werden.
Abstimmung mit Revierleitenden empfohlen
Das Kreisforstamt weist darauf hin, dass der Verkauf und die Abfuhr der Bäume in diesem Jahr wegen der hohen Holznachfrage grundsätzlich zügig möglich seien. Erschwert werde dies jedoch oft dadurch, dass Käferholz verstreut und in kleiner Menge anfalle. Deshalb sei es bei kleineren Holzmengen wichtig, dass sich benachbarte Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer abstimmen und ihr Käferholz gebündelt aufarbeiten und zur zügigen Abfuhr bereitstellen.
Vor jedem Holzeinschlag soll außerdem Kontakt mit den Revierleitenden aufgenommen werden. Dort erhalten betroffene Waldbesitzende Informationen über die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente und den Umgang mit befallenem Käferholz.
Die Kontaktdaten der örtlich zuständigen Revierleitenden sowie weitere Informationen sind auf der Homepage des Landratsamtes Freudenstadt zu finden oder direkt beim Kreisforstamt unter 07441 920-3001 erhältlich.
Allgemeinverfügung veröffentlicht
Das Landratsamt Freudenstadt als Untere Forstbehörde hat die Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung nach § 67 ff. LWaldG erlassen. Das Kreisforstamt unterstützt Waldbesitzende den Angaben zufolge nicht nur durch Beratung, sondern auch durch konkrete Betreuungsangebote beim Einschlag, der Holzaufnahme sowie dem Verkauf der befallenen Bäume.
Die Behörde begründet die Allgemeinverfügung damit, dass es immer wieder Waldbesitzende gebe, die befallene Bäume trotz Aufforderung nicht beseitigen. Dadurch würden nicht nur eigene Wälder, sondern auch umliegende Bestände geschädigt. Die Verfügung ermögliche es dem Kreisforstamt in solchen Fällen, notwendige waldschutzwirksame Maßnahmen im Wege einer Ersatzvornahme auf Kosten der jeweiligen Waldbesitzenden zu veranlassen.
Die Allgemeinverfügung wurde am 19.08.2026 auf der Homepage des Landratsamtes unter der Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“ veröffentlicht und ist damit ortsüblich bekannt gegeben.
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