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Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung im Landkreis Freudenstadt

Das Landratsamt Freudenstadt hat eine Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung erlassen.

Die Untere Forstbehörde handelt nach Paragraph 67 bis 67 ff.

LWaldG.

Warum das Landratsamt die Verfügung erließ

Das Kreisforstamt nennt anhaltende Trockenheit und Hitze als Grund.

Die Witterung setzt den Wäldern nach Angaben des Kreisforstamts zunehmend zu.

Die Entwicklung von Borkenkäfern wird dadurch laut Kreisforstamt begünstigt.

Die Käfer entwickeln sich an Fichte und Tanne besonders gut.

Laut Kreisforstamt kommt es in diesem Jahr trotzdem zu einer späten Hochphase.

Das Kreisforstamt nennt ein eher ungünstiges Frühjahr für den Borkenkäfer als Ursache.

Besonders betroffen sind geschwächte Fichten und Weißtannen.

Geschwächte Bäume können einem Befall nach Angaben des Kreisforstamts kaum widerstehen.

Das Kreisforstamt rechnet deshalb weiter mit einer starken Vermehrung der Käfer.

Was Waldbesitzende nach Angaben der Behörde tun sollen

Die Behörde fordert Waldbesitzende zu Kontrollen im Wald auf.

Waldbesitzende sollen die Suche nach Käferbefall intensiv fortsetzen.

Als Anzeichen sollen Waldbesitzende diese Hinweise beachten:

  • Harztröpfchen am Kronenansatz.
  • Braunes Bohrmehl am Stammfuß.
  • Spuren an Rindenschuppen.
  • Spechtabhiebe.
  • Schnell verfärbte Kronen.

Die Behörde nennt außerdem besondere Bereiche für die Kontrolle.

Besonders sollen Waldbesitzende Bestände prüfen, die im vergangenen Jahr befallen waren.

Besonders sollen Waldbesitzende lockere und besonnte Nadelwälder prüfen.

Welche Maßnahmen bei frischem Befall gelten sollen

Waldbesitzende sollen bei frischem Käferbefall schnell handeln.

Sie sollen betroffene Bäume so schnell wie möglich einschlagen.

Sie sollen die Bäume vor dem Ausflug der Borkenkäfer aus dem Wald bringen.

Sie sollen die Bäume danach weiterverarbeiten.

Nur so soll eine erneute Ausbreitung verhindert werden.

Wenn Abtransport und Lagerung außerhalb des Waldes nicht möglich sind, soll anderes gelten.

Waldbesitzende sollen die Stämme durch geeignete Behandlung unschädlich machen.

Die Behörde nennt als Beispiel das Entrinden der Stämme.

Waldbesitzende sollen bruttaugliche Resthölzer ebenfalls unschädlich machen.

Die Behörde nennt als Beispiele Verbrennen und Hacken.

Die Behörde stuft Kleinsägen zu Brennholz als unwirksam ein.

Die Behörde nennt auch das Aufsetzen von Meterstücken im Wald als unwirksam.

Das gilt nach Angaben der Behörde auch am Waldrand.

In solchen Fällen soll das Brennholz aus dem Wald gebracht werden.

Das Brennholz soll mindestens 500 Meter vom Wald entfernt gelagert werden.

Vorgehen bei kleineren Holzmengen und Abstimmung

Das Kreisforstamt weist auf mögliche Vermarktung hin.

Der Verkauf und die Abfuhr der Bäume sollen in diesem Jahr grundsätzlich zügig möglich sein.

Das Kreisforstamt nennt als Grund die hohe Holznachfrage.

Oft werde der Ablauf jedoch durch verstreutes Käferholz erschwert.

Das Kreisforstamt nennt außerdem kleine Mengen als weiteres Problem.

Bei kleineren Holzmengen sollen Waldbesitzende benachbart planen.

Waldbesitzende sollen sich nach Angaben der Behörde abstimmen.

Sie sollen Käferholz gebündelt aufarbeiten.

Sie sollen das gebündelt aufbereitete Holz zur zügigen Abfuhr bereitstellen.

Vor jedem Holzeinschlag sollen Waldbesitzende Kontakt mit Revierleitenden aufnehmen.

Revierleitende sollen betroffenen Waldbesitzenden Informationen geben.

Die Informationen sollen die Aushaltung der vermarktbaren Holzsortimente betreffen.

Die Informationen sollen auch den Umgang mit befallenem Käferholz betreffen.

Kontaktdaten und weitere Informationen sollen verfügbar sein.

Die Behörde nennt dafür die Homepage des Landratsamtes Freudenstadt.

Die Daten sollen auch beim Kreisforstamt erhältlich sein.

Die Telefonnummer lautet 07441 920-3001.

Veröffentlichung der Allgemeinverfügung

Das Landratsamt Freudenstadt hat die Allgemeinverfügung zur Borkenkäferbekämpfung erlassen.

Das Kreisforstamt unterstützt Waldbesitzende nach eigenen Angaben auch konkret.

Die Unterstützung umfasst Beratung und Betreuungsangebote.

Die Betreuungsangebote sollen beim Einschlag helfen.

Die Betreuungsangebote sollen auch bei der Holzaufnahme helfen.

Die Betreuungsangebote sollen auch beim Verkauf der befallenen Bäume helfen.

Die Behörde begründet die Verfügung mit wiederholten Fällen.

Es gebe Waldbesitzende, die befallene Bäume trotz Aufforderung nicht beseitigten.

Dadurch würden nicht nur eigene Wälder geschädigt.

Dadurch würden auch umliegende Bestände geschädigt.

Die Verfügung soll es dem Kreisforstamt ermöglichen, Maßnahmen anzuordnen.

Die Behörde nennt dafür den Weg der Ersatzvornahme auf Kosten der jeweiligen Waldbesitzenden.

Die Allgemeinverfügung wurde am 19.08.2026 veröffentlicht.

Die Veröffentlichung erfolgte auf der Homepage des Landratsamtes.

Die Seite nutzt die Rubrik „Öffentliche Bekanntmachungen“.

Damit gilt die Verfügung nach Angaben als ortsüblich bekannt gegeben.