Landratsamt Freudenstadt hebt Sperrung von Feuer- und Grillstellen im Wald auf
Allgemeinverfügung gilt nicht mehr kreisweit, regionale Sperrungen bleiben möglich – Rauchverbot und Feuer-Regeln gelten weiterhin
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Das Landratsamt Freudenstadt hebt die kreisweite Allgemeinverfügung zur Sperrung aller Feuer- und Grillstellen im Wald auf. Nach Angaben der Behörde besteht auf Grundlage des Waldbrandgefahrenindex und der Wettervorhersage derzeit keine Notwendigkeit mehr für eine solche Sperrung im gesamten Landkreis.
Die Allgemeinverfügung des Landratsamtes vom 28. Juli 2026 wird damit aufgehoben. Zugleich weist das Kreisforstamt darauf hin, dass die tatsächliche Gefahrenlage an einzelnen Grill- und Feuerstellen weiterhin von der landkreisweiten Einschätzung abweichen kann. Das gilt insbesondere dort, wo sich in unmittelbarer Nähe abgestorbene und vertrocknete Vegetation befindet oder Waldbestände mit erhöhtem Brandrisiko liegen.
Einzelne Sperrungen weiter möglich
Nach Darstellung des Kreisforstamts können deshalb weiterhin einzelne Grill- und Feuerstellen gesperrt bleiben. Zuständig dafür sind die örtlich betroffenen Städte und Gemeinden oder die Untere Forstbehörde, die entsprechende Einzelverfügungen erlässt. Erkennbar sind solche Sperrungen durch Beschilderung und Absperrbänder.
Diese Regeln gelten weiter im Wald
Unabhängig von der aufgehobenen kreisweiten Sperrung erinnert das Kreisforstamt an die geltenden Vorgaben zum Umgang mit Feuer im Wald. Das gesetzliche Rauchverbot im Wald gilt vom 1. März bis 31. Oktober. Außerhalb vorhandener Grillstellen ist die Nutzung mitgebrachter Grills oder offenes Feuer im Wald sowie in einem Abstand von weniger als 100 Metern zum Wald verboten.
An ausgewiesenen Grillstellen sei weiterhin besondere Vorsicht geboten. Feuer dürfe nicht unbeaufsichtigt bleiben, ein hochloderndes oder großes Feuer sei zu vermeiden, und Feuer müsse vor dem Verlassen der Feuerstelle vollständig gelöscht sein.
Das Verbrennen von Reisig und Ästen im Rahmen der Borkenkäferbekämpfung ist laut Mitteilung nur bei nasser Witterung erlaubt und vorab bei der zuständigen Gemeinde beziehungsweise Ortspolizeibehörde rechtzeitig anzumelden.
Brand umgehend melden
Das Landratsamt ruft außerdem dazu auf, den Wald mit besonderer Umsicht zu betreten und entdeckte Feuer sofort über den Notruf 112 an die Rettungsleitstelle zu melden. Wenn dies ohne eigene Gefahr möglich ist, sollten zugleich erste Löschversuche unternommen werden. Als einfache Mittel nennt die Behörde Sand oder Erde zum Auswerfen sowie grüne Zweige zum Ausstreichen des Feuers.
Wichtige Angaben bei der Brandmeldung
- Genaue Ortsangabe und markante Geländepunkte, etwa ein großer Baum, eine Wiese oder Felsen.
- Was brennt und wie groß das Brandausmaß ist, etwa Bodenvegetation oder Baumkronen.
- Ob Menschen, Häuser oder andere Einrichtungen betroffen oder gefährdet sind.
- Name, Rückrufnummer und Aufenthaltsort der anrufenden Person.
- Telefonische Erreichbarkeit sichern und möglichst auf Rettungskräfte warten, damit diese gegebenenfalls zum Brandort geleitet werden können.
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