Führerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 bis Januar 2027 umtauschen
Wer einen unbefristeten Kartenführerschein besitzt, der zwischen 2002 und 2004 ausgestellt wurde, muss ihn bis Dienstag, 19. Januar 2027, umtauschen. Darauf weist das Landratsamt Hohenlohekreis hin und empfiehlt, den Antrag möglichst zeitnah zu stellen.
Vor dem Ende einer Umtauschfrist ist laut Fahrerlaubnisbehörde mit mehr Anträgen zu rechnen. Wer frühzeitig handelt, kann so unnötigen Zeitdruck zum Fristende vermeiden.
Weitere Fristen für Kartenführerscheine
Für unbefristete Kartenführerscheine, die zwischen dem 1. Januar 1999 und dem 18. Januar 2013 ausgestellt wurden, richtet sich die Umtauschfrist nach dem Ausstellungsjahr. Für die nächsten Jahrgänge gelten diese Termine:
- Ausstellungsjahre 2005 bis 2007: 19. Januar 2028
- Ausstellungsjahr 2008: 19. Januar 2029
- Ausstellungsjahr 2009: 19. Januar 2030
- Ausstellungsjahr 2010: 19. Januar 2031
- Ausstellungsjahr 2011: 19. Januar 2032
- Ausstellungsjahre 2012 bis 18. Januar 2013: 19. Januar 2033
Der Antrag ist bei der zuständigen Fahrerlaubnisbehörde zu stellen. Informationen zum Verfahren und zu den erforderlichen Unterlagen bietet der Hohenlohekreis onlineexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
Weitere Hintergründe zur Frist für Kartenführerscheine aus den Jahren 2002 bis 2004 finden sich in unserem früheren Berichtexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
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