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Hohenlohekreis verlängert Wasserentnahmeverbot bis 31. Oktober 2026

Im Hohenlohekreis bleibt das Verbot zur Wasserentnahme bestehen.

Die Wasserentnahme ist aus oberirdischen Gewässern untersagt.

Das Verbot gilt bis einschließlich 31. Oktober 2026.

Das Landratsamt begründet die Verlängerung mit sehr niedrigen Pegelständen.

Das Landratsamt nennt auch ausbleibende nachhaltige Entspannung als Grund.

Das Landratsamt teilt mit, dass bisheriger Niederschlag nicht ausreicht.

Der Niederschlag soll Wasserstände in Gewässern und Grundwasser nicht spürbar verbessern.

Niederschlag in Öhringen und Vergleichswerte

In der ersten Septemberhälfte fielen in Öhringen 19 Millimeter Regen.

Das langjährige Monatssoll liegt in Öhringen bei 60 Millimetern.

Der August war laut Mitteilung deutlich zu trocken.

Im August fielen rund 42 Millimeter Regen.

Als Vergleich nennt das Landratsamt einen Mittelwert von 74 Millimetern.

Seit November 2025 waren nach Angaben der Behörde alle Monate niederschlagsärmer.

Als Ausnahme nennt die Behörde den Februar.

Kaum Aussicht auf rasche Entspannung

An niederschlagsfreien Tagen fallen die Wasserstände rasch wieder auf sehr niedrige Werte.

Die Mitteilung nennt dafür eine grundwassergespeiste Grundlage des Abflusses.

Das Landratsamt rechnet in den nächsten Tagen nicht mit ausreichenden Niederschlägen.

Das stützt das Landratsamt auf aktuelle Wetterprognosen.

Deshalb rechnet das Landratsamt kurzfristig nicht mit wesentlicher Verbesserung.

Entwicklung beim Grundwasser

Auch beim Grundwasser hält die Niedrigwasserphase weitgehend an.

Das Landratsamt nennt nur einzelne Bereiche als Ausnahme.

In einzelnen Bereichen hätten Zuflüsse aus Oberflächengewässern vorübergehend stabilisiert.

Unter normalen Bedingungen erwartet das Landratsamt Entspannung vor allem im Herbst.

Unter normalen Bedingungen erwartet das Landratsamt Entspannung auch im Winter.

Das Landratsamt nennt dafür Niederschläge in dieser Jahreszeit.

Belastung für Tiere, Pflanzen und Gewässer

Das Landratsamt schätzt die geringe Wasserführung als große Belastung ein.

Die Belastung betrifft laut Behörde die Gewässerökologie erheblich.

Im Herbst sinken zwar die Wassertemperaturen.

Trotzdem sollen niedrige Wasserstände Gewässerabschnitte schlechter durchgängig machen.

Außerdem sollen Lebensräume kleiner werden.

Außerdem sollen Lebensräume voneinander getrennt werden.

Das beeinträchtigt Fische.

Das beeinträchtigt auch andere wassergebundene Tiere und Pflanzen.

Die Mitteilung nennt auch eine sinkende Selbstreinigungskraft der Gewässer.

Zusätzliches Risiko durch Gewitter nach Trockenphasen

Die Mitteilung nennt ein weiteres Risiko für den Sauerstoffgehalt.

Nach starken Gewitterregen während langer Trockenphasen können Stoffe in Gewässer gelangen.

Die Stoffe sollen über Regen- und Mischwasserentlastungen aus den Kanalnetzen kommen.

Die Stoffe sollen sauerstoffzehrend wirken.

Bei geringer Wasserführung kann der Sauerstoffgehalt dann schnell absinken.

Zusätzliche Wasserentnahmen sollen die Lage weiter verschärfen.

Welche Gewässer betroffen sind

Das bisherige Verbot war zunächst bis zum 30. September 2026 befristet.

Weil sich die Situation nicht nachhaltig verbessert hat, bleibt es weiter in Kraft.

Betroffen sind laut Landratsamt zahlreiche Gewässer im Hohenlohekreis.

Das Landratsamt nennt den Kocher als betroffenen Fluss.

Das Landratsamt nennt die Jagst als betroffenen Fluss.

Das Landratsamt nennt die Ohrn als betroffenen Fluss.

Das Landratsamt nennt die Brettach als betroffenen Fluss.

Das Landratsamt nennt die Kupfer als betroffenen Fluss.

Das Landratsamt nennt die Bibers als betroffenen Fluss.

Die Gewässer unterschreiten laut Behörde den mittleren Niedrigwasserabfluss.

Das Kürzel MNQ steht für mittleren Niedrigwasserabfluss.

Das Landratsamt sagt auch, dass manche Gewässer unter zwei Dritteln liegen.

Darum gelten die Beschränkungen zur Entnahme von Wasser aus oberirdischen Gewässern weiter.