Wasserentnahmeverbot im Landkreis Konstanz gilt bis 30. November
Wasser darf aus Oberflächengewässern im Landkreis Konstanz weiterhin nicht entnommen werden: Das Landratsamt hat das seit Mitte Juni geltende Verbot bis zum 30. November 2026 verlängert. Ausgenommen sind der Bodensee und der Hochrhein.
Das Verbot umfasst Entnahmen im Rahmen des Gemeingebrauchs ebenso wie bereits genehmigte Entnahmen, insbesondere zur Bewässerung landwirtschaftlicher Flächen. Es gilt für Bäche, Flüsse und Triebwerkskanäle sowie für Weiher und Seen. Wasser für das Tränken von Vieh und das Schöpfen mit Handgefäßen darf weiterhin entnommen werden. Die Allgemeinverfügung ermöglicht zudem Anträge auf Ausnahmen.
Wenig Wasser in Bächen und Flüssen
Viele Bäche und Flüsse führen laut Landratsamt weiterhin sehr wenig Wasser, manche Wasserläufe seien noch ausgetrocknet. Das beeinträchtige die Gewässerökologie. Für eine nachhaltige Erholung der Pegel seien über längere Zeit flächendeckende, ergiebige Niederschläge nötig; die aktuellen Wetterprognosen ließen diese nicht erwarten.
Bei anhaltender Trockenheit will das Landratsamt eine weitere Verlängerung prüfen. Sollte sich die Lage deutlich entspannen, kann das Verbot vorzeitig aufgehoben werden. Verstöße können als Ordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße von bis zu 10.000 Euro geahndet werden.
Die Allgemeinverfügung ist unter lrakn.de/bekanntmachungen einsehbar. Bereits am 27. August berichteten wir über die damalige Verlängerung des Verbots bis zum 15. Oktober im Landkreis Konstanzexterner Link, öffnet ein neues Fenster.
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