Verlängertes Entnahmeverbot von Oberflächenwasser im Landkreis Lörrach bis zum 31. Oktober

Landkreis Lörrach verlängert bis 31.10. das Entnahmeverbot von Wasser aus Bächen und Flüssen zur Bewässerung. Rhein bleibt ausgenommen.

Von Redaktion LK Lörrach1 Min. Lesezeit

Im Landkreis Lörrach wird das seit dem 27. Juni geltende Verbot, Wasser zur Bewässerung oder Beregnung aus Oberflächengewässern zu entnehmen, vorerst bis zum 31. Oktober verlängert. Grund sind weiterhin sehr kritische Pegelstände und ein bereits erheblich beeinträchtigtes Gewässerökosystem, wie der Landkreis am 17. September 2026 mitteilte.

Vom Verbot ausgenommen bleibt der Rhein. Untersagt ist damit weiterhin die Entnahme von Wasser aus Oberflächengewässern wie Bächen, Flüssen oder Seen, um etwa Gärten, Sportanlagen und landwirtschaftliche Flächen zu bewässern oder Pools und Teiche zu füllen.

Das Entnahmeverbot gilt auch für Wasserentnahmen mit wasserrechtlicher Erlaubnis. Ausgenommen sind das Tränken von Vieh sowie wasserrechtliche Erlaubnisse mit Niedrigwasserregelungen.

Das bisherige Betretungsverbot von Bächen und Flüssen, das mit der früheren Allgemeinverfügung verbunden war, ist mit der neuen Allgemeinverfügung aufgehoben.

Nach Einschätzung des Landkreises ist aufgrund der aktuellen Wetterprognosen nicht davon auszugehen, dass sich die Pegelstände in absehbarer Zeit erholen. Mit der Verlängerung des Verbots sollen die Gewässer im Landkreis Lörrach vor weiteren Beeinträchtigungen geschützt werden.

Je nach Wetterlage kann das Wasserentnahmeverbot verlängert oder vorzeitig aufgehoben werden. Wer gegen das Verbot verstößt, muss mit Bußgeldern von bis zu 10.000 Euro rechnen.

Die Allgemeinverfügung ist unter http://www.loerrach-landkreis.de/bekanntmachungen abrufbar.

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