BAföG: Weitere Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler im Ortenaukreis
Geplante Änderungen durch das 30. BAföG-Änderungsgesetz betreffen Bedarfssätze, Freibeträge und Vereinfachungen

Rund 500 Schülerinnen und Schüler im Ortenaukreis erhalten jährlich Unterstützung nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz, kurz BAföG. Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz sind nach Angaben des Landratsamts weitere Verbesserungen vorgesehen.
Die Ausbildungsförderung soll jungen Menschen helfen, wenn eine schulische Ausbildung oder ein weiterführender Schulabschluss finanziell sonst nicht möglich wäre. Zuständig für die Bearbeitung der Anträge von Schülerinnen und Schülern ist das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ortenaukreis, sofern die Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ortenaukreis haben.
Unterstützung für schulische Ausbildung und Wohnkosten
Eine schulische Ausbildung kann mit zusätzlichen Kosten verbunden sein. Wenn für den Schulbesuch eine eigene Wohnung erforderlich ist, können neben dem Lebensunterhalt auch Ausgaben für Miete, Fahrtkosten und weitere notwendige Aufwendungen entstehen. Nach Angaben des Landratsamts kann Schüler-BAföG in solchen Fällen eine wichtige Unterstützung sein.
Ob und in welcher Höhe eine Förderung möglich ist, hängt unter anderem von der besuchten Ausbildungsstätte, der Wohnsituation sowie den persönlichen und wirtschaftlichen Verhältnissen ab. Auch das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich berücksichtigt. Ein wesentlicher Vorteil: Schüler-BAföG wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt und muss nicht zurückgezahlt werden.
Für wen Schüler-BAföG in Betracht kommt
Eine Förderung kommt insbesondere für Schülerinnen und Schüler infrage, die einen berufsqualifizierenden Abschluss oder einen weiterführenden Schulabschluss anstreben. Genannt werden in der Mitteilung unter anderem bestimmte Berufsfachschulen, Fachschulen, Fachoberschulen sowie Abendschulen.
Bei allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung grundsätzlich ab Klasse 10 möglich, sofern bestimmte individuelle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ingrid Oswald, Leiterin des Amts für Soziales und Versorgung, verweist darauf, dass Schüler-BAföG jungen Menschen Möglichkeiten eröffnen kann, die ihnen ohne diese finanzielle Unterstützung vielleicht nicht offenstehen würden. Es solle dazu beitragen, dass die Wahl einer Ausbildung nicht allein von der finanziellen Situation der Familie abhänge.
Geplante Änderungen beim BAföG
Mit dem 30. BAföG-Änderungsgesetz sind weitere Verbesserungen der Ausbildungsförderung vorgesehen. Die Bundesregierung hat den entsprechenden Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen.
Nach Angaben der Mitteilung zielt die Reform unter anderem darauf, die Leistungen des BAföG an die tatsächlichen Lebenshaltungskosten anzupassen und die Ausbildungsförderung verlässlicher auszugestalten. Für Schülerinnen und Schüler besonders relevant ist die geplante Anhebung der Bedarfssätze. Außerdem sind Änderungen bei den Freibeträgen und weitere Vereinfachungen vorgesehen. Die genaue Ausgestaltung und der Zeitpunkt des Inkrafttretens, geplant ist April 2027, hängen vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Beratung und Antragstellung
Wer prüfen möchte, ob eine Förderung möglich ist, sollte sich frühzeitig informieren und den Antrag rechtzeitig stellen. Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen, wenn der Antrag rechtzeitig eingeht.
Das Amt für Ausbildungsförderung des Landratsamts Ortenaukreis berät Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern zu den Voraussetzungen und zur Antragstellung. Anträge können schriftlich oder online über das Portal BAföG-Digital gestellt werden.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landratsamts unter www.ortenaukreis.de.
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