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BAföG: Weitere Verbesserungen für Schülerinnen und Schüler im Ortenaukreis
Etwa 500 Schülerinnen und Schüler im Ortenaukreis erhalten jährlich Unterstützung.
Diese Unterstützung richtet sich nach dem Bundesausbildungsförderungsgesetz.
Das Bundesausbildungsförderungsgesetz wird kurz BAföG genannt.
Das Landratsamt Ortenaukreis nennt das 30.
BAföG-Änderungsgesetz als Grundlage.
Mit der Förderung soll jungen Menschen eine schulische Ausbildung möglich bleiben.
Die Förderung greift, wenn eine Ausbildung sonst finanziell nicht möglich wäre.
Das Landratsamt benennt das Amt für Ausbildungsförderung beim Landratsamt Ortenaukreis.
Das Amt ist zuständig, wenn Eltern ihren ständigen Wohnsitz im Ortenaukreis haben.
Unterstützung für schulische Ausbildung und Wohnkosten
Eine schulische Ausbildung kann zusätzliche Kosten verursachen.
Wenn eine eigene Wohnung für den Schulbesuch nötig ist, fallen weitere Ausgaben an.
Das Landratsamt nennt dabei Miete als mögliche Kostenquelle.
Das Landratsamt nennt auch Fahrtkosten als mögliche Ausgaben.
Außerdem können weitere notwendige Aufwendungen entstehen.
In solchen Fällen kann Schüler-BAföG nach Angaben des Landratsamts helfen.
Ob und wie hoch eine Förderung möglich ist, hängt von mehreren Faktoren ab.
Ein Faktor ist die besuchte Ausbildungsstätte.
Ein weiterer Faktor ist die Wohnsituation.
Ein weiterer Faktor sind die persönlichen Verhältnisse.
Ein weiterer Faktor sind die wirtschaftlichen Verhältnisse.
Das Einkommen der Eltern wird grundsätzlich berücksichtigt.
Schüler-BAföG wird grundsätzlich als Zuschuss gewährt.
Schüler-BAföG muss nicht zurückgezahlt werden.
Für wen Schüler-BAföG in Betracht kommt
Schüler-BAföG kommt besonders für Schülerinnen und Schüler infrage.
Die Schülerinnen und Schüler streben einen berufsqualifizierenden Abschluss an.
Die Schülerinnen und Schüler streben auch einen weiterführenden Schulabschluss an.
Das Landratsamt nennt dafür bestimmte Berufsfachschulen.
Das Landratsamt nennt auch Fachschulen.
Das Landratsamt nennt auch Fachoberschulen.
Das Landratsamt nennt auch Abendschulen.
Bei allgemeinbildenden Schulen ist eine Förderung ab Klasse 10 möglich.
Das gilt, wenn bestimmte individuelle Voraussetzungen erfüllt sind.
Ingrid Oswald leitet das Amt für Soziales und Versorgung.
Ingrid Oswald sagt, Schüler-BAföG eröffne jungen Menschen Möglichkeiten.
Diese Möglichkeiten könnten ohne die finanzielle Unterstützung fehlen.
Die Förderung soll verhindern, dass Geld allein die Ausbildung bestimmt.
Geplante Änderungen beim BAföG
Das 30.
BAföG-Änderungsgesetz soll die Ausbildungsförderung verbessern.
Die Bundesregierung hat den Gesetzentwurf am 12. August 2026 beschlossen.
Das Landratsamt beschreibt als Ziel eine Anpassung an reale Lebenshaltungskosten.
Das Landratsamt nennt auch eine verlässliche Ausgestaltung der Ausbildungsförderung.
Für Schülerinnen und Schüler gilt besonders die geplante Anhebung der Bedarfssätze.
Das Landratsamt nennt auch Änderungen bei den Freibeträgen.
Das Landratsamt nennt außerdem weitere Vereinfachungen.
Der genaue Inhalt hängt vom weiteren Gesetzgebungsverfahren ab.
Als geplanter Zeitpunkt nennt die Mitteilung April 2027.
Der Zeitpunkt kann sich damit noch ändern.
Beratung und Antragstellung
Wer prüfen will, ob eine Förderung möglich ist, sollte sich frühzeitig informieren.
Das Landratsamt empfiehlt, den Antrag rechtzeitig zu stellen.
Eine Förderung kann grundsätzlich ab Beginn des Ausbildungsabschnitts erfolgen.
Das gilt, wenn der Antrag rechtzeitig eingeht.
Das Amt für Ausbildungsförderung berät Schülerinnen und Schüler sowie ihre Eltern.
Die Beratung betrifft die Voraussetzungen.
Die Beratung betrifft auch die Antragstellung.
Anträge sind schriftlich möglich.
Anträge sind auch online über das Portal BAföG-Digital möglich.
Weitere Informationen gibt es auf der Internetseite des Landratsamts.
Die Internetseite lautet www.ortenaukreis.de.