Waldförderung 2027: Anträge bis Ende November einreichen
Waldbesitzerinnen und Waldbesitzer im Ortenaukreis sollen Förderanträge für geplante Maßnahmen im Jahr 2027 möglichst früh einreichen. Spätester Termin ist Ende November 2026. Die Antragstellung wird im ersten Halbjahr 2027 wegen der Digitalisierung der Förderverfahren ausgesetzt. Deshalb müssen die Vorhaben noch 2026 beantragt und bewilligt werden.
Voraussichtlich werden 2027 weiterhin die Jungbestandspflege, genehmigte Erstaufforstungen auf bisher landwirtschaftlich genutzten Flächen sowie die Kultursicherung und Nachbesserung bereits geförderter Kulturen unterstützt. Vorgesehen sind außerdem Förderungen für Wiederaufforstungen mit Laub- und Mischbeständen sowie nach Schadereignissen, für die Pflege und Entwicklung entsprechender Naturverjüngungen, für Betriebsgutachten und für die Zweckbindung von Habitatbaumgruppen.
Mit einer Maßnahme darf erst begonnen werden, wenn eine schriftliche Bewilligung vorliegt. Andernfalls ist keine Förderung möglich. Das Amt für Waldwirtschaft rechnet angesichts des hohen Schadholzaufkommens durch extreme Klimabedingungen mit möglichen zusätzlichen Unterstützungsangeboten für 2027. Über weitere Fördermöglichkeiten will das Amt informieren, sobald diese feststehen.
Die vertragliche Förderung von Betreuungsleistungen der Forstrevierleitenden bleibt bestehen. Dazu gehören etwa Holzauszeichnen, Holzaufnahme und Sortierung sowie die Organisation von Holzverkäufen und Forstbetriebsarbeiten.
Zu Förderfähigkeit, Zuschusshöhe und Antragstellung beraten die örtlich zuständigen Forstrevierleitenden. Auskunft geben auch das Amt für Waldwirtschaft in Offenburg unter Telefon 0781 805-7255 oder per E-Mail an [email protected] sowie der Forstbezirk Wolfach unter Telefon 07834 9883440 oder per E-Mail an [email protected].
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