Einfache Sprache
„Aufenthalt Digital“: Künstliche Intelligenz unterstützt bei digitalen Anträgen
Kernaussage
Das Landratsamt Ostalbkreis nutzt seit Anfang September KI.
Die KI dient für digitale Anträge bei der Ausländerbehörde.
Die KI soll Antragstellende während der Online-Antragstellung unterstützen.
Die Prüfung soll sich auf Dokumente und Angaben beziehen.
Die Prüfung soll auch mögliche Widersprüche erfassen.
Die Nutzung bleibt freiwillig.
Die zuständige Ausländerbehörde trifft weiterhin die Entscheidung.
Start und Zweck
Die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostalbkreis nutzt seit Anfang September KI.
Das geschieht im Rahmen von „Aufenthalt Digital“.
Die KI ergänzt bestehende Online-Verfahren.
Das Landratsamt baut seine digitalen Angebote mit dem OZG aus.
So arbeitet die künstliche Intelligenz
Die KI begleitet Antragstellende während der Online-Antragstellung.
Sie prüft, ob hochgeladene Dokumente Nachweise erfüllen.
Sie prüft auch, ob Angaben vollständig sind.
Sie prüft außerdem, ob Widersprüche vorliegen.
Das Landratsamt nennt den Zweck der Unterstützung.
Welche Antragsstrecken starten zuerst
Zuerst setzt das Landratsamt KI-Unterstützung in bestimmten Antragsstrecken ein.
Diese Antragsstrecken betreffen Erwerbstätigkeit.
Die KI-Unterstützung betrifft auch Ausbildung.
Sie betrifft außerdem den Familiennachzug.
Sie betrifft auch die Niederlassungserlaubnis.
Das Landratsamt nennt diese Strecken besonders stark genutzt.
Was sich für Antragstellende ändern soll
Das Landratsamt nennt ein Ziel von früher Erkennung.
Die KI soll unvollständige oder fehlerhafte Anträge früh erkennen.
Die KI soll die digitale Antragstellung verständlicher machen.
Die KI soll die digitale Antragstellung reibungsloser machen.
Das Landratsamt nennt den Nutzen als direkt im Antragsprozess.
Fehlt ein Nachweis, soll ein Hinweis vor dem Absenden kommen.
Das gilt auch, wenn ein Dokument nicht richtig ist.
Das gilt auch, wenn Antragstellende ein Dokument falsch hochladen.
Die Nutzerinnen und Nutzer sollen vor dem Absenden einen Hinweis erhalten.
Die Unterlagen sollen gleich beim ersten Einreichen vollständig sein.
Die Unterlagen sollen gleich beim ersten Einreichen schlüssig sein.
Die Unterlagen sollen gleich beim ersten Einreichen korrekt zugeordnet sein.
Das Landratsamt nennt als Folgen mehr Orientierung.
Das Landratsamt nennt auch weniger Rückfragen.
Das Landratsamt nennt außerdem weniger zusätzliche Nachforderungen.
Haltung des Landratsamts
Für Landrat Dr.
Joachim Bläse steht Service im Mittelpunkt.
Er will Verwaltung für die Menschen so einfach wie möglich machen.
Er will Verwaltung so verständlich wie möglich machen.
Er will Verwaltung so zugänglich wie möglich machen.
Er plädiert für eine moderne serviceorientierte Verwaltung.
Er will digitale Unterstützung nutzen, wo sie Verfahren bürgernäher macht.
Er will Menschen im Alltag konkret entlasten.
Freiwillige Nutzung und keine Vorentscheidung
Die Nutzung der digitalen Unterstützung bleibt freiwillig.
Antragstellende entscheiden selbst über die KI-Funktion.
Antragstellende entscheiden selbst, ob sie Hinweise berücksichtigen.
Antragstellende entscheiden selbst, ob sie das Prüfergebnis überstimmen.
Eine Vorentscheidung findet nicht statt.
Eine Beeinflussung der behördlichen Entscheidung findet nicht statt.
Die Prüfung und Entscheidung bleiben ausschließlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Datenschutz und Ablauf der Dokumentenprüfung
Der Schutz der Daten hat nach Angaben des Landratsamts hohe Priorität.
Die Dokumentenprüfung erfolgt nur mit Zustimmung der Antragstellenden.
Die Dokumentenprüfung erfolgt ausschließlich zum Zweck der Dokumentenprüfung.
Die Dokumentenprüfung findet nur im gesicherten Online-Dienst statt.
Das Landratsamt nennt, dass Prüfergebnisse nach dem Absenden gelöscht werden.
Die Prüfergebnisse werden nach Angaben des Landratsamts nicht an Dritte weitergegeben.
Hintergrund zum Onlinezugangsgesetz
Der Ostalbkreis verweist auf den Hintergrund der digitalen Entwicklung.
Das Onlinezugangsgesetz verfolgt das Ziel der Onlineverfügbarkeit von Verwaltungsleistungen.
Das Gesetz soll Verwaltungsleistungen nutzerfreundlich machen.
Im Bereich Ein- und Auswanderung soll das über „Aufenthalt Digital“ laufen.
„Aufenthalt Digital“ ist ein bundesweit eingesetzter OZG-Dienst.
OZG bedeutet Onlinezugangsgesetz.
„Aufenthalt Digital“ bündelt zehn Online-Dienste für Aufenthaltstitel.
„Aufenthalt Digital“ bündelt auch weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen.
„Aufenthalt Digital“ ist nach Angaben mehrsprachig angelegt.
„Aufenthalt Digital“ kann digitale Anträge direkt in die Fachsoftware übergeben.
Die Online-Dienste aus „Aufenthalt Digital“ werden bundesweit eingesetzt.
Mehr als 330 Ausländerbehörden nutzen diese Online-Dienste.