„Aufenthalt Digital“: Künstliche Intelligenz unterstützt bei digitalen Anträgen

Die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostalbkreis nutzt KI zur Online-Begleitung und Dokumentenprüfung – freiwillig und mit Zustimmung der Antragstellenden.

Die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostalbkreis setzt seit Anfang September im Rahmen von „Aufenthalt Digital“ auf künstliche Intelligenz, um Antragstellende bei der digitalen Antragstellung gezielt zu unterstützen.

Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes baut das Landratsamt seine digitalen Angebote weiter aus und ergänzt die bestehenden Online-Verfahren um eine KI-Komponente. Diese begleitet Antragstellende bereits während der Online-Antragstellung und prüft, ob hochgeladene Dokumente den geforderten Nachweisen entsprechen, ob Angaben vollständig sind und ob Widersprüche vorliegen.

Zunächst kommt die KI-Unterstützung in den besonders stark genutzten Antragsstrecken Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug und Niederlassungserlaubnis zum Einsatz. Ziel ist es, unvollständige oder fehlerhafte Anträge frühzeitig zu erkennen und die digitale Antragstellung insgesamt verständlicher und reibungsloser zu machen.

Der Nutzen zeigt sich nach Angaben des Landratsamts unmittelbar im Antragsprozess: Fehlt etwa ein erforderlicher Nachweis, liegt ein Dokument nicht in der richtigen Form vor oder wurde es an der falschen Stelle hochgeladen, erhalten Nutzerinnen und Nutzer noch vor dem Absenden einen Hinweis. Dadurch sollen Unterlagen gleich beim ersten Einreichen vollständiger, schlüssiger und korrekt zugeordnet sein. Das schafft mehr Orientierung, reduziert Rückfragen und vermeidet zusätzliche Nachforderungen.

Für Landrat Dr. Joachim Bläse steht dabei der Anspruch im Mittelpunkt, Verwaltung für die Menschen so einfach, verständlich und zugänglich wie möglich zu gestalten. Er plädiert für eine moderne, serviceorientierte Verwaltung und ist offen für digitale Unterstützung überall dort, wo sie Verfahren bürgernäher macht und Menschen im Alltag konkret entlastet.

Die Nutzung der digitalen Unterstützung bleibt freiwillig. Antragstellende entscheiden selbst, ob sie die KI-Funktion aktivieren, die Hinweise berücksichtigen oder das Prüfergebnis überstimmen möchten. Eine Vorentscheidung oder Beeinflussung der behördlichen Entscheidung findet nicht statt; die Prüfung und Entscheidung verbleiben weiterhin ausschließlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Auch der Schutz der Daten hat nach Angaben des Landratsamts hohe Priorität. Die Dokumentenprüfung erfolgt nur mit Zustimmung der Antragstellenden, ausschließlich zum Zweck der Dokumentenprüfung und nur innerhalb des gesicherten Online-Dienstes. Die Prüfergebnisse werden nach dem Absenden des Antrags unwiderruflich gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben.

Der Ostalbkreis verweist zudem auf den Hintergrund der digitalen Entwicklung: Das Onlinezugangsgesetz verfolgt das Ziel, Verwaltungsleistungen online und nutzerfreundlich verfügbar zu machen. Im Bereich Ein- und Auswanderung geschieht dies über den bundesweit eingesetzten OZG-Dienst „Aufenthalt Digital“, der zehn Online-Dienste für Aufenthaltstitel und weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen bündelt, mehrsprachig angelegt ist und digitale Anträge direkt in die Fachsoftware übergeben kann. Die im Rahmen von „Aufenthalt Digital“ entwickelten Online-Dienste werden bereits in mehr als 330 Ausländerbehörden bundesweit eingesetzt.

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