Einfache Sprache

KI unterstützt digitale Antragstellung bei der Ausländerbehörde im Ostalbkreis

Umsetzung in der Ausländerbehörde

Das Landratsamt Ostalbkreis setzt seit Anfang September künstliche Intelligenz ein.

Das gilt für den Bereich der Ausländerbehörde.

Die Ausländerbehörde nutzt die KI im Programm „Aufenthalt Digital“.

Das Landratsamt nennt als Ziel die gezielte Unterstützung bei der digitalen Antragstellung.

Das Landratsamt baut dabei seine digitalen Angebote weiter aus.

Es nutzt dabei das Onlinezugangsgesetz als Grundlage.

Das Landratsamt ergänzt bestehende Online-Verfahren um eine KI-Komponente.

Wie die KI bei Online-Anträgen hilft

Die KI begleitet Antragstellende während der Online-Antragstellung.

Die KI prüft hochgeladene Dokumente auf geforderte Nachweise.

Die KI prüft auch, ob Antragangaben vollständig sind.

Die KI prüft außerdem, ob Widersprüche in Angaben vorliegen.

Das Landratsamt setzt die KI zunächst in vier Antragsstrecken ein.

  • Es geht um Erwerbstätigkeit.
  • Es geht um Ausbildung.
  • Es geht um Familiennachzug.
  • Es geht um Niederlassungserlaubnis.

Ziel und Nutzen im Antragsprozess

Das Landratsamt will unvollständige oder fehlerhafte Anträge früh erkennen.

Es will die digitale Antragstellung verständlicher machen.

Es will die Antragstellung reibungsloser machen.

Das Landratsamt nennt als Beispiel Hinweise vor dem Absenden.

Die Nutzerinnen und Nutzer bekommen Hinweise, wenn etwas fehlt.

Die Nutzerinnen und Nutzer bekommen Hinweise, wenn ein Dokument nicht passt.

Die Nutzerinnen und Nutzer bekommen Hinweise, wenn ein Dokument an der falschen Stelle hochgeladen wurde.

Die Hinweise sollen vor dem Absenden erscheinen.

Das Landratsamt will damit Unterlagen frühzeitig korrekt zuordnen.

Die Unterlagen sollen bereits beim ersten Einreichen vollständig sein.

Die Unterlagen sollen beim ersten Einreichen schlüssig sein.

Die Unterlagen sollen beim ersten Einreichen korrekt zugeordnet sein.

Das Landratsamt will damit mehr Orientierung schaffen.

Das Landratsamt will Rückfragen reduzieren.

Das Landratsamt will zusätzliche Nachforderungen vermeiden.

Einordnung durch den Landrat

Landrat Dr.

Joachim Bläse nennt die einfache Verwaltung als Schwerpunkt.

Er will Verwaltung für Menschen so einfach wie möglich gestalten.

Er will Verwaltung so verständlich wie möglich machen.

Er will Verwaltung so zugänglich wie möglich gestalten.

Das Landratsamt ordnet den KI-Einsatz als praktischen Mehrwert ein.

Es sieht den Mehrwert im direkten Kontakt mit der Verwaltung.

Das Landratsamt verbindet den Einsatz auch mit technischem Fortschritt.

Freiwilligkeit und keine Vorentscheidung

Die Nutzung der digitalen Unterstützung bleibt freiwillig.

Antragstellende entscheiden selbst, ob sie die KI-Funktion aktivieren.

Antragstellende entscheiden selbst, ob sie Hinweise berücksichtigen.

Antragstellende entscheiden selbst, ob sie das Prüfergebnis überstimmen.

Eine Vorentscheidung findet nach Angaben des Landratsamts nicht statt.

Die Prüfung und Entscheidung bleibt bei der zuständigen Ausländerbehörde.

Das Landratsamt nennt keine Übertragung der Entscheidung an die KI.

Datenschutz und Datenverarbeitung

Das Landratsamt nennt den Datenschutz als hohe Priorität.

Die Dokumentenprüfung erfolgt nur mit Zustimmung der Antragstellenden.

Die Dokumentenprüfung erfolgt nur zum Zweck der Dokumentenprüfung.

Die Dokumentenprüfung erfolgt nur im gesicherten Online-Dienst.

Die Prüfergebnisse werden nach dem Absenden unwiderruflich gelöscht.

Das Landratsamt sagt, dass keine Weitergabe an Dritte erfolgt.

Das gilt nach den Angaben des Landratsamts.

Hintergrund: Onlinezugangsgesetz und „Aufenthalt Digital“

Das Onlinezugangsgesetz verfolgt das Ziel digitaler Verwaltungsleistungen.

Das Onlinezugangsgesetz soll Verwaltungsleistungen online bereitstellen.

Das Onlinezugangsgesetz soll die Leistungen nutzerfreundlich verfügbar machen.

Im Bereich Ein- und Auswanderung gilt das über den Dienst „Aufenthalt Digital“.

„Aufenthalt Digital“ wird bundesweit eingesetzt.

„Aufenthalt Digital“ bündelt zehn Online-Dienste.

Die zehn Online-Dienste betreffen Aufenthaltstitel.

Die zehn Online-Dienste betreffen auch weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen.

„Aufenthalt Digital“ ist mehrsprachig angelegt.

„Aufenthalt Digital“ übergibt digitale Anträge in die Fachsoftware.

Das Landratsamt beschreibt damit die technische Weiterverarbeitung.

Verbreitung in Ausländerbehörden

Das Landratsamt nennt einen bundesweiten Einsatz von „Aufenthalt Digital“.

Es sagt, dass die Online-Dienste in mehr als 330 Ausländerbehörden genutzt werden.

Das gilt bundesweit.