KI unterstützt digitale Antragstellung bei der Ausländerbehörde im Ostalbkreis
„Aufenthalt Digital“ nutzt eine KI zur Dokumenten- und Angabenprüfung im Online-Prozess – freiwillig, mit Zustimmung und gesicherter Datenlöschung
Die Ausländerbehörde des Landratsamts Ostalbkreis setzt seit Anfang September im Rahmen von „Aufenthalt Digital“ auf künstliche Intelligenz, um Antragstellende bei der digitalen Antragstellung gezielt zu unterstützen.
Mit der Umsetzung des Onlinezugangsgesetzes baut das Landratsamt seine digitalen Angebote weiter aus und ergänzt die bestehenden Online-Verfahren um eine KI-Komponente. Diese begleitet Antragstellende bereits während der Online-Antragstellung und prüft, ob hochgeladene Dokumente den geforderten Nachweisen entsprechen, ob Angaben vollständig sind und ob Widersprüche vorliegen.
Zunächst kommt die KI-Unterstützung in den besonders stark genutzten Antragsstrecken Erwerbstätigkeit, Ausbildung, Familiennachzug und Niederlassungserlaubnis zum Einsatz. Ziel ist es, unvollständige oder fehlerhafte Anträge frühzeitig zu erkennen und die digitale Antragstellung verständlicher und reibungsloser zu machen.
Der Nutzen zeigt sich nach Angaben des Landratsamts unmittelbar im Antragsprozess: Fehlt ein erforderlicher Nachweis, liegt ein Dokument nicht in der richtigen Form vor oder wurde es an der falschen Stelle hochgeladen, erhalten Nutzerinnen und Nutzer noch vor dem Absenden einen Hinweis. Dadurch sollen Unterlagen bereits beim ersten Einreichen vollständiger, schlüssiger und korrekt zugeordnet sein. Das soll mehr Orientierung schaffen, Rückfragen reduzieren und zusätzliche Nachforderungen vermeiden.
Für Landrat Dr. Joachim Bläse steht dabei im Mittelpunkt, dass Verwaltung für die Menschen so einfach, verständlich und zugänglich wie möglich sein soll. Der Einsatz der KI in der Ausländerbehörde steht demnach nicht nur für technischen Fortschritt, sondern für einen praktischen Mehrwert im direkten Kontakt mit der Verwaltung.
Die Nutzung der digitalen Unterstützung bleibt freiwillig. Antragstellende entscheiden selbst, ob sie die KI-Funktion aktivieren, die Hinweise berücksichtigen oder das Prüfergebnis überstimmen möchten. Eine Vorentscheidung oder Beeinflussung der behördlichen Entscheidung findet nicht statt; die Prüfung und Entscheidung verbleiben weiterhin ausschließlich bei der zuständigen Ausländerbehörde.
Auch der Schutz der Daten hat hohe Priorität. Die Dokumentenprüfung erfolgt nur mit Zustimmung der Antragstellenden, ausschließlich zum Zweck der Dokumentenprüfung und nur innerhalb des gesicherten Online-Dienstes. Die Prüfergebnisse werden nach dem Absenden des Antrags unwiderruflich gelöscht und nicht an Dritte weitergegeben.
Hintergrund
Das Onlinezugangsgesetz verfolgt das Ziel, Verwaltungsleistungen online und nutzerfreundlich verfügbar zu machen. Im Bereich Ein- und Auswanderung geschieht dies über den bundesweit eingesetzten OZG-Dienst „Aufenthalt Digital“, der zehn Online-Dienste für Aufenthaltstitel und weitere aufenthaltsrechtliche Leistungen bündelt, mehrsprachig angelegt ist und digitale Anträge direkt in die Fachsoftware übergeben kann. Die im Rahmen von „Aufenthalt Digital“ entwickelten Online-Dienste werden bereits in mehr als 330 Ausländerbehörden bundesweit eingesetzt.
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