Düngesperrzeit auf Grünland im Landkreis Ravensburg beginnt am 15. November

Im Landkreis Ravensburg gilt für bestimmte Grünland- und Feldfutterflächen vom 15. November 2026 bis 14. Februar 2027 eine verschobene Düngesperrzeit.

Von Redaktion LK Ravensburg1 Min. Lesezeit

Für Grünland, Dauergrünland und bestimmte Flächen mit mehrjährigem Feldfutterbau im Landkreis Ravensburg beginnt die Sperrzeit für stickstoffhaltige Düngemittel am 15. November 2026 und endet am 14. Februar 2027. Das Landratsamt hat die Sperrzeit per Allgemeinverfügung um zwei Wochen verschoben. Die Regelung für Feldfutterbau gilt bei einer Aussaat bis spätestens 15. Mai 2026.

Ausgenommen sind Flächen in Problem- und Sanierungsgebieten von Wasserschutzgebieten sowie in Nitratgebieten nach der Landesverordnung zum Gewässerschutz. Auch Moorflächen – Anmoor und Niedermoor laut Kartierung der Landesanstalt für Umwelt Baden-Württemberg – fallen nicht unter die Verschiebung. Die Kartierung ist im Daten- und Kartendienst der LUBWexterner Link, öffnet ein neues Fenster abrufbar.

Für eine mögliche Düngung im verschobenen Zeitraum gilt eine Obergrenze von 45 Kilogramm Gesamtstickstoff je Hektar. Eine Herbstdüngung mit stickstoffhaltigen Düngemitteln ist außerdem nur im Rahmen des für das gesamte Kalenderjahr ermittelten Stickstoffdüngebedarfs zulässig. Eine Gabe nach dem letzten Schnitt oder der letzten Beweidung kommt demnach nur infrage, wenn die ermittelte Jahresmenge dadurch nicht überschritten wird.

Die übrigen gesetzlichen Vorgaben, insbesondere aus der Düngeverordnung und dem Wasserrecht, bleiben bestehen. Zu beachten sind außerdem die Vorgaben der Schutzgebiets- und Ausgleichs-Verordnung (SchALVO). Die Allgemeinverfügung, ihre Begründung und weitere Hinweise stehen auf der Website des Landratsamts Ravensburg unter „Öffentliche Bekanntmachungen“.

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