Japankäfer: Beschränkungen gelten in Achberg und Teilen Wangens

Eine Quarantänezone gegen den Japankäfer umfasst Achberg und Teile Wangens. In der Pufferzone gelten Transportverbote für Pflanzenreste und Oberboden.

Von Redaktion LK Ravensburg1 Min. Lesezeit
Japankäfer.

Foto: 2170377054

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Das Landratsamt Ravensburg und das Regierungspräsidium Freiburg haben eine Allgemeinverfügung zur Bekämpfung des Japankäfers erlassen. Die darin festgelegte Pufferzone reicht in den Landkreis Ravensburg hinein und umfasst die Gemeinde Achberg sowie Teile der Stadt Wangen. Die Behörden stimmen sich dazu mit dem benachbarten Bodenseekreis ab.

Anlass sind mehr als 50 Japankäfer, die in diesem Jahr in Pheromonfallen im Umkreis von Lindau gefangen wurden. Die Bayerische Landesanstalt für Landwirtschaft hat daraufhin eine Quarantänezone ausgewiesen. Sie besteht aus einer Befallszone mit einem Radius von einem Kilometer um jeden Fundort und einer daran anschließenden, fünf Kilometer breiten Pufferzone.

Was in der Pufferzone gilt

Vom 1. Juni bis zum 30. September ist es verboten, Pflanzenmaterial aus der Grünpflege sowie unbehandelte Pflanzenreste aus der Pufferzone in Gebiete außerhalb des abgegrenzten Bereichs zu bringen. Ausnahmen sind in der Allgemeinverfügung geregelt. Oberboden darf ganzjährig nicht aus der Pufferzone herausgebracht werden; das Verbot gilt für Erdreich bis zu einer Tiefe von 30 Zentimetern. Ebenfalls untersagt ist die Verwendung von Fallen mit Lockstoffen oder spezifischen Sexualhormonen für den Japankäfer.

Der etwa einen Zentimeter große Käfer ist an seinem metallisch-grün schimmernden Kopf und den braunen Flügeldecken zu erkennen. Auffällig sind außerdem fünf weiße Haarbüschel an jeder Seite des Hinterleibs sowie zwei größere Haarbüschel am Körperende. Der Schädling kann an mehr als 400 Pflanzenarten Kahl- und Skelettierfraß verursachen; seine Larven schädigen Wurzeln.

Verdächtige Funde melden

Wer während der Flugzeit ein verdächtiges Insekt entdeckt, soll es fotografieren oder sicher in einem fest verschlossenen Gefäß fixieren und den Fund umgehend dem Landwirtschaftsamt oder dem Landwirtschaftlichen Technologiezentrum Augustenberg melden. Dafür nennt die Mitteilung die E-Mail-Adresse [email protected].

Die Allgemeinverfügung des Landkreises Ravensburgexterner Link, öffnet ein neues Fenster enthält die Regelungen und Ausnahmen im Einzelnen.

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