Brennholz im Rhein-Neckar-Kreis: Saison 2026/27 gestartet

Privatkundinnen und Privatkunden im Rhein-Neckar-Kreis können Brennholz wieder online oder über bisherige Verkaufswege bestellen. Die Preise bleiben stabil.

Von Redaktion LK Rhein-Neckar-Kreis1 Min. Lesezeit
Brennholzstämme liegen am Waldweg bereit.

Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Foto: Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis

Im Rhein-Neckar-Kreis können Privatkundinnen und Privatkunden wieder Brennholz für den Eigenbedarf bestellen. Die Preise für „Brennholz lang“ bleiben gegenüber der vergangenen Saison unverändert. Das Kreisforstamt bietet Holzlose online über holzfinder.de an; im Verlauf der Holzerntesaison sollen dort weitere Lose eingestellt werden.

Unter rhein-neckar-kreis.de/brennholz lässt sich nachsehen, in welchen Kommunen der digitale Verkauf genutzt wird. Ist eine Kommune dort nicht aufgeführt, gelten die bisherigen Verkaufswege: Je nach Revier kann Brennholz telefonisch, per E-Mail, während der Sprechstunde beim zuständigen Revierleiter oder bei einer Versteigerung erworben werden. Informationen dazu veröffentlichen die Kommunen in ihren Amtsblättern und auf ihren Internetseiten.

Preise und Holzarten

„Brennholz lang“, auch „Polterholz“ genannt, besteht aus gefällten Stämmen, die an den Waldweg gezogen wurden. Dort können sie weiter aufgearbeitet und abtransportiert werden. Die Preise pro Festmeter betragen brutto inklusive Mehrwertsteuer:

  • Buche, Ahorn, Hainbuche und Esche: 80 Euro
  • Eiche und Hartlaubholz: 70 Euro
  • Weichlaubholz: 50 Euro
  • Nadelholz: 55 Euro

Einzelne Lose aus der vergangenen Erntesaison, für die bislang kein Käufer gefunden wurde, werden derzeit im „Holzfinder“ zu reduzierten Preisen angeboten.

Schlagraum und Sicherheitsregeln

Als weitere Möglichkeit können Interessierte „Schlagraum“ reservieren. Dazu gehören Kronenteile und dickere Äste, die nach der Aufarbeitung des Stammholzes im Waldbestand liegen. Sie werden günstiger abgegeben, müssen aber in der Fläche selbstständig aufgearbeitet werden. In der Schutzzone II im nordwestlichen Teil des Rhein-Neckar-Kreises darf wegen der Afrikanischen Schweinepest kein Schlagraum angeboten werden. Auskünfte erteilen die zuständigen Revierförsterinnen und Revierförster vor Ort.

Wer Brennholz selbst im Wald aufarbeiten möchte, muss bei der Bestellung einen gültigen Motorsägenschein vorlegen. Die Arbeiten dürfen aus Sicherheitsgründen nur mit mindestens einer Begleitperson erfolgen. Zur vorgeschriebenen Schutzausrüstung gehören Schnittschutzhose, Schnittschutzschuhe und Helm.

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