Gehölze dürfen bis Ende Februar entfernt werden

Gehölze dürfen im Rhein-Neckar-Kreis grundsätzlich bis Ende Februar stark zurückgeschnitten werden. Ab 1. März gelten Schutzregeln für Vögel.

Von Redaktion LK Rhein-Neckar-Kreis1 Min. Lesezeit

Wer Gehölze entfernen oder stark zurückschneiden möchte, kann dafür grundsätzlich die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar nutzen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.

Ab dem 1. März dürfen zum Schutz der Vögel keine Hecken und lebenden Zäune sowie bestimmte Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausgenommen sind Bäume in Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich, auch an Obstbäumen.

Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig von der Jahreszeit vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an [email protected] und im Merkblatt für Gehölzmaßnahmen.

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