Gehölze dürfen bis Ende Februar entfernt werden
Wer Gehölze entfernen oder stark zurückschneiden möchte, kann dafür grundsätzlich die Zeit vom 1. Oktober bis Ende Februar nutzen. Darauf weist die Untere Naturschutzbehörde im Landratsamt Rhein-Neckar-Kreis hin.
Ab dem 1. März dürfen zum Schutz der Vögel keine Hecken und lebenden Zäune sowie bestimmte Bäume, Gebüsche, Schilf- und Röhrichtbestände entfernt oder stark zurückgeschnitten werden. Ausgenommen sind Bäume in Parks und Hausgärten. Normale Pflegeschnitte sind ganzjährig möglich, auch an Obstbäumen.
Pflegevorhaben in Natur- und Landschaftsschutzgebieten, geschützten Heckenbiotopen oder an Naturdenkmalen müssen unabhängig von der Jahreszeit vorab mit der Unteren Naturschutzbehörde abgestimmt werden. Weitere Informationen gibt es per E-Mail an [email protected] und im Merkblatt für Gehölzmaßnahmen.
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