TPQG: Heimaufsicht im Rhein-Neckar-Kreis neu ausgerichtet

TPQG im Rhein-Neckar-Kreis: Heimaufsicht heißt „Beratungs- und Prüfbehörde“. Risikobasierte Kontrollen, mehr Beratung und Fokus auf echte Betreuungsqualität.

Von Redaktion LK Rhein-Neckar-Kreis3 Min. Lesezeit

Im Rhein-Neckar-Kreis hat sich die Heimaufsicht mit dem neuen Teilhabe- und Pflegequalitätsgesetz (TPQG) neu aufgestellt. Nach Angaben des Kreises stehen künftig weniger starre Kontrollen, mehr Beratung und ein stärkerer Blick auf die tatsächliche Qualität der Betreuung im Mittelpunkt. Das bisherige Wohn-, Teilhabe- und Pflegegesetz (WTPG) wurde damit abgelöst und in weiten Teilen neu geregelt.

Die frühere Heimaufsichtsbehörde des Rhein-Neckar-Kreises trägt nun die Bezeichnung Beratungs- und Prüfbehörde. Nach der Neuregelung versteht sie sich noch stärker als Beratungs- und Prüfbehörde. Die Beratung von Einrichtungen, Bewohnerinnen und Bewohnern, Mitarbeitenden und Angehörigen war zwar auch bisher bereits eine wichtige Aufgabe. Mit dem neuen Gesetz erhält sie jedoch deutlich mehr Gewicht. Ziel ist es, Einrichtungen frühzeitig zu unterstützen, damit sie ihre Qualität weiterentwickeln und Probleme möglichst lösen können, bevor ordnungsrechtliche Maßnahmen nötig werden.

Auch bei den Prüfungen ändert sich das Verfahren. Statt der bisherigen jährlichen Regelprüfungen aller Einrichtungen gilt nun ein risikobasiertes Prüfverfahren. Prüfungen und Beratungen sollen gezielt dort stattfinden, wo Hinweise auf Qualitätsmängel, strukturelle Probleme oder mögliche Gefährdungen bestehen. Nach den neuen Vorgaben müssen jährlich rund 30 Prozent der stationären Einrichtungen überprüft werden. Gleichzeitig bleibt bestehen, dass jede Einrichtung mindestens einmal innerhalb von fünf Jahren kontrolliert wird. Anlassprüfungen sind weiterhin jederzeit möglich, wenn konkrete Hinweise auf Missstände vorliegen.

Katja Hahn, Referatsleiterin der Beratungs- und Prüfbehörde des Rhein-Neckar-Kreises, erklärte dazu: „Durch den Wegfall der jährlichen Kontrollen in allen Einrichtungen gewinnen unsere Mitarbeitenden zeitliche Ressourcen. Diese können wir noch stärker für die Qualitätsentwicklung, die Beratung und die Begleitung der Einrichtungen einsetzen.“

Sie ergänzte: „Unser Ziel ist ein guter Ausgleich. Wir wollen vor dem Hintergrund des neuen Gesetzes Einrichtungen von unnötiger Bürokratie entlasten und gleichzeitig den Schutz und die Qualität für Menschen in Pflegeeinrichtungen und besonderen Wohnformen sichern.“

Auch bei der Beteiligung der Bewohnerinnen und Bewohner setzt das neue Gesetz auf mehr Flexibilität. Die bisherige starre Vorgabe eines bestimmten Bewohnerbeirats wird durch flexiblere Formen der Mitwirkung ersetzt. Entscheidend ist, dass die Interessen und Wünsche der Bewohnerinnen und Bewohner angemessen berücksichtigt werden. Die Einrichtungen können dafür unterschiedliche Beteiligungsformen entwickeln. Die Beratungs- und Prüfbehörde achtet darauf, dass die Mitwirkung tatsächlich gewährleistet ist, und unterstützt bei Bedarf bei der Bildung von Mitwirkungsgremien.

Ein weiterer Schwerpunkt des TPQG ist der Schutz vor Gewalt und Gefahren für die körperliche und seelische Gesundheit der Bewohnerinnen und Bewohner. Dabei werden ausdrücklich auch psychische Gewalt, Grenzverletzungen und Einschränkungen der Selbstbestimmung berücksichtigt. Hahn betonte hierzu: „Hier gilt es genau hinzuschauen. Denn es reicht nicht, dass entsprechende Konzepte auf dem Papier vorhanden sind. Sie müssen im Alltag auch tatsächlich umgesetzt werden und bei den Bewohnerinnen und Bewohnern ankommen.“

Für ambulant betreute Wohngemeinschaften und Hospize, die nach dem bisherigen WTPG noch zum Zuständigkeitsbereich der Heimaufsicht gehörten, gilt die frühere Zuständigkeit künftig nicht mehr. Für ambulant betreute Wohngemeinschaften besteht lediglich eine Anzeigepflicht gegenüber der Beratungs- und Prüfbehörde.

Mit der Neuausrichtung will der Rhein-Neckar-Kreis nach eigenen Angaben weniger Bürokratie und mehr Vertrauen in die Träger erreichen, ohne Abstriche beim Schutz der Menschen zu machen. Die Beratungs- und Prüfbehörde setzt dabei weiterhin auf einen engen Austausch mit den Einrichtungen und ihren Verantwortlichen. Katja Hahn fasste dies so zusammen: „Unsere Aufgabe ist anders ausgerichtet, aber unser Anspruch bleibt unverändert. Die Menschen, die in Einrichtungen leben, sollen sich dort sicher, gut betreut und wertgeschätzt fühlen.“

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