Wildtierbeauftragter im Rhein-Neckar-Kreis berät bei Konflikten mit Füchsen, Mardern und Wildschweinen

Bei Füchsen, Mardern oder Wildschweinen im Wohngebiet berät der Wildtierbeauftragte im Rhein-Neckar-Kreis kostenlos zu Konflikten und Lösungen.

Von Redaktion LK Rhein-Neckar-Kreis1 Min. Lesezeit

Füchse im Wohngebiet, Marder auf dem Dachboden oder Wildschweine im Garten: Bei Fragen zu Wildtieren im Siedlungsraum können sich Bürgerinnen und Bürger im Rhein-Neckar-Kreis an den Wildtierbeauftragten Dorian Jacobs wenden. Er berät grundsätzlich kostenlos und ist telefonisch unter 06221 522-2139 sowie per E-Mail an [email protected] erreichbar.

Jacobs unterstützt dabei, das Verhalten der Tiere einzuordnen, Ursachen für Konflikte zu erkennen und geeignete Lösungen zu entwickeln. Ziel ist es, Probleme möglichst frühzeitig und verhältnismäßig zu lösen und unnötige Eingriffe in den Wildtierbestand zu vermeiden. Beratung und vorbeugende Maßnahmen stehen deshalb im Vordergrund.

Stadtjäger setzen Maßnahmen vor Ort um

Anerkannte und eingesetzte Stadtjäger ergänzen die Arbeit des Wildtierbeauftragten. Sie beraten, helfen Konflikte frühzeitig zu erkennen und erarbeiten gemeinsam mit Betroffenen praktikable Lösungen. Zudem stärken sie das Wildtiermanagement im Siedlungsraum, indem sie Maßnahmen vor Ort ausführen.

Zu möglichen vorbeugenden Schritten gehören, Abfälle und Futterquellen zu sichern, geeignete Gebäudezugänge zu verschließen und Grundstücke so zu gestalten, dass sie für Wildtiere weniger attraktiv sind. Je nach Situation kann auch eine systematische Beobachtung des Tierverhaltens mit Wildkameras sinnvoll sein.

Entnahme nur als letztes Mittel

Reichen Beratung, Prävention und andere geeignete Maßnahmen nicht aus oder versprechen sie keinen Erfolg, kann die Entnahme eines Tieres erforderlich werden. Sie kommt laut Landratsamt erst als letztes Mittel infrage, etwa bei erheblichen Schäden oder einer Gefährdung der öffentlichen Sicherheit. Für Stadtjäger gelten gesetzliche Vorgaben; in außergewöhnlichen Fällen arbeiten sie eng mit den Wildtierbeauftragten zusammen.

Die Funktion des Wildtierbeauftragten ist im Jagd- und Wildtiermanagementgesetz Baden-Württemberg verankert und beim Ordnungsamt des Landratsamtes angesiedelt. Zu seinen Aufgaben gehört es, die Interessen von Bevölkerung, Kommunen, Jägerschaft und Naturschutz zusammenzuführen und einen fachlich fundierten Umgang mit Wildtieren zu fördern.

Ob am eigenen Wohnort ein anerkannter Stadtjäger eingesetzt ist, können Bürgerinnen und Bürger beim Wildtierbeauftragten oder bei ihrer Stadt- oder Gemeindeverwaltung erfragen.

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