Feuer- und Grillstellen im Wald wieder freigegeben
Das Kreisforstamt hebt die Sperrung auf: Die Allgemeinverfügung vom 30. Juli 2026 wird widerrufen, sodass die Stellen ab Freitag, 28. August 2026, um 0 Uhr wieder genutzt werden können.
Das Kreisforstamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hebt die Sperrung der Grillstellen in den Wäldern des Kreises auf. Die entsprechende Allgemeinverfügung vom 30. Juli 2026, mit der die Nutzung vorhandener Feuer- und Grillstellen im Wald einschließlich mitgebrachter Grills untersagt worden war, wird widerrufen.
In Kraft tritt die Aufhebung am Freitag, 28. August 2026, um 0 Uhr. Damit können die vorhandenen Feuer- und Grillstellen im Wald ab diesem Zeitpunkt wieder genutzt werden.
Begründung der Aufhebung
Nach Angaben des Kreisforstamts hat sich die Gefahrenlage inzwischen nachhaltig entspannt. Als Gründe nennt die Behörde Regenfälle der vergangenen Tage sowie kühlere Temperaturen. Dadurch habe sich das Waldbrandrisiko im Schwarzwald-Baar-Kreis reduziert.
Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes weise für die nächsten vier Tage die Stufe 1, also sehr geringe Gefahr, und die Stufe 2, also geringe Gefahr, aus. Deshalb sei die Nutzung der Feuer- und Grillstellen wieder möglich.
Rechtsbehelf
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Widerspruch erhoben werden beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis, Am Hoptbühl 2, 78048 Villingen-Schwenningen.
Die Bekanntmachung ist vom 27. August 2026 datiert.
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