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Feuer- und Grillstellen im Wald wieder freigegeben
Aufhebung der Sperrung
Das Kreisforstamt des Landratsamts Schwarzwald-Baar-Kreis hebt die Sperrung der Grillstellen auf.
Die Behörde widerruft die Allgemeinverfügung vom 30. Juli 2026.
Die Allgemeinverfügung untersagte die Nutzung vorhandener Feuerstellen im Wald.
Die Allgemeinverfügung untersagte die Nutzung vorhandener Grillstellen im Wald.
Sie untersagte auch die Nutzung mitgebrachter Grills.
Die Aufhebung tritt am Freitag, 28. August 2026, um 0 Uhr in Kraft.
Ab diesem Zeitpunkt können vorhandene Feuerstellen im Wald wieder genutzt werden.
Ab diesem Zeitpunkt können vorhandene Grillstellen im Wald wieder genutzt werden.
Begründung der Behörde
Das Kreisforstamt nennt eine entspannte Gefahrenlage als Grund.
Die Behörde sagt, die Gefahrenlage habe sich nachhaltig entspannt.
Als Gründe nennt die Behörde Regenfälle der vergangenen Tage.
Als Gründe nennt die Behörde kühlere Temperaturen.
Das Kreisforstamt sagt, das Waldbrandrisiko im Schwarzwald-Baar-Kreis sei gesunken.
Der Waldbrandgefahrenindex des Deutschen Wetterdienstes nennt für die nächsten vier Tage Stufe 1.
Stufe 1 bedeutet sehr geringe Gefahr.
Der Waldbrandgefahrenindex nennt für die nächsten vier Tage auch Stufe 2.
Stufe 2 bedeutet geringe Gefahr.
Das Kreisforstamt erklärt, deshalb sei die Nutzung wieder möglich.
Rechtsbehelf und Frist
Gegen die Allgemeinverfügung kann innerhalb eines Monats Widerspruch erhoben werden.
Der Widerspruch muss beim Landratsamt Schwarzwald-Baar-Kreis eingehen.
Die Adresse lautet Am Hoptbühl 2.
Die Adresse lautet 78048 Villingen-Schwenningen.
Die Bekanntmachung datiert auf den 27. August 2026.