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Niedrigwasser und extreme Trockenheit erhöhen Belastungen für Gewässer im Schwarzwald-Baar-Kreis

Im Schwarzwald-Baar-Kreis gibt es wegen Niedrigwasser vermehrt Fischsterben.

Die Ursache liegt in der extremen Trockenperiode in diesem Sommer.

Das Landratsamt berichtet über den aktuellen Stand.

Betroffene Gewässer

Aktuell sind das Schwenninger Moos betroffen.

Aktuell ist auch der Kofenweiher in Hüfingen betroffen.

Das Landratsamt nennt diese Gewässer nach eigenen Angaben.

Abstimmung zu Sofortmaßnahmen

Das Landratsamt stimmt sich zur Lage ab.

Die Abstimmung betrifft betroffene Kommunen.

Die Abstimmung betrifft die Fischereiaufsicht.

Die Abstimmung betrifft örtliche Angelvereine.

Warum das Wasser Probleme macht

Die anhaltende Hitze verschärft die Trockenlage im Landkreis.

Die Zuflüsse sinken deutlich.

Die Wassertemperaturen steigen in den Gewässern.

In vielen Weihern und Seen sinken die Wasserstände stark.

In Bächen fallen stellenweise ganze Bachbetten trocken.

Das Landratsamt nennt dadurch Sauerstoffmangel als Risiko.

Das Landratsamt nennt außerdem Konzentrationseffekte als Risiko.

Diese Effekte gefährden besonders Fische.

Diese Effekte gefährden auch Amphibien.

Diese Effekte gefährden auch wassergebundene Insekten.

Grundwasser und Trinkwasser

Auch die Grundwasserstände gehen im Landkreis zurück.

Auch die Quellschüttungen gehen im Landkreis zurück.

Die Werte liegen nach Angaben des Landratsamts unter dem Normalbereich.

Seit Ende Juni gibt es keine nennenswerten Sickerungen.

Das bezieht sich auf das Grundwasser.

Die öffentliche Trinkwasserversorgung ist derzeit gesichert.

Das gilt für die Bevölkerung im Schwarzwald-Baar-Kreis.

Einige Gemeinden richten Wasserentnahmestellen ein.

Die Entnahmestellen gelten für Anwesen mit Eigenwasserversorgung.

Mehrere Gemeinden führen diese Entnahmestellen ein.

Dazu gehören die Städte Furtwangen.

Dazu gehört auch die Stadt St.

Georgen.

Hinweise für Bürgerinnen und Bürger

Das Landratsamt verweist auf Einschränkungen der Allgemeinverfügung Niedrigwasser.

Die Allgemeinverfügung betrifft den Schwarzwald-Baar-Kreis.

Die Regelungen sind unter www.Lrasbk.de/Wasserentnahmeverbot abrufbar.

Bürgerinnen und Bürger sollen Gewässer weniger belasten.

Freizeitaktivitäten an Gewässern sollen unterlassen werden.

Das soll die Belastung der Oberflächengewässer verringern.

Das soll akute Gefährdungen für Tiere und Pflanzen mindern.

Bürgerinnen und Bürger sollen Fischsterben melden.

Die Meldungen sollen möglichst zeitnah erfolgen.

Die E-Mail-Adresse lautet [email protected].

Außerhalb der Dienstzeiten sollen Bürgerinnen und Bürger die Integrierte Leitstelle informieren.

Die Rufnummer lautet 112.

Alternativ können Bürgerinnen und Bürger die jeweilige Kommune benachrichtigen.

Laut Landratsamt helfen Angaben zum Ort bei der Einschätzung.

Laut Landratsamt hilft eine ungefähre Anzahl der Fische bei der Einschätzung.

Fotos können die schnelle Einschätzung unterstützen.

Verendete Tiere dürfen nicht berührt werden.

Grund sind mögliche gesundheitliche Risiken.

Verendete Tiere dürfen auch nicht selbst eingesammelt werden.

Die zuständigen Behörden kümmern sich um die Tiere.