Sperrung von Feuer- und Grillstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgehoben
Allgemeinverfügung tritt am 28. August um 0 Uhr außer Kraft; gesetzliches Rauchverbot im Wald bleibt unberührt.
Die am 31. Juli in Kraft getretene Allgemeinverfügung zur Sperrung aller öffentlich zugänglichen Feuer- und Grillstellen im Zuständigkeitsbereich des Kreisforstamts des Schwarzwald-Baar-Kreises ist aufgehoben worden. Das teilt der Landkreis in einer Medieninformation vom 27. August 2026 mit.
Die Sperrung war damals wegen langanhaltender Trockenheit und hoher Temperaturen angeordnet worden, nachdem für den Schwarzwald-Baar-Kreis die höchste Waldbrandgefahrenstufe erreicht war. Ziel der Maßnahme war es, Waldbrände zu verhindern.
Nach erneuter Bewertung der Lage, auf Grundlage aktueller meteorologischer Daten und nach ämterübergreifender Rücksprache kam das Kreisforstamt nun zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen für die Aufrechterhaltung der Allgemeinverfügung nicht mehr vorliegen.
Die mit der Allgemeinverfügung verbundenen Beschränkungen und Auflagen treten am Freitag, 28. August, um 0 Uhr außer Kraft. Öffentlich zugängliche Feuer- und Grillstellen dürfen dann wieder genutzt werden. Unberührt bleibt jedoch das gesetzliche Rauchverbot im Wald.
Das Kreisforstamt weist trotz einer kurzfristigen Entspannung der Wetterlage durch etwas mehr Niederschlag weiter auf umsichtiges Verhalten hin. Offenes Feuer darf nur an dafür ausgewiesenen Stellen und unter ständiger Beobachtung entzündet werden.
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