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Sperrung von Feuer- und Grillstellen im Schwarzwald-Baar-Kreis aufgehoben
Der Landkreis hebt eine Allgemeinverfügung zur Feuer- und Grillstellen-Sperrung auf.
Das teilt der Landkreis in einer Medieninformation vom 27. August 2026 mit.
Die Allgemeinverfügung trat am 31. Juli 2026 in Kraft.
Warum die Sperrung damals galt
Der Landkreis ordnete die Sperrung wegen langanhaltender Trockenheit an.
Der Landkreis nannte auch hohe Temperaturen als Grund.
Der Schwarzwald-Baar-Kreis erreichte dabei die höchste Waldbrandgefahrenstufe.
Das Kreisforstamt ordnete die Sperrung im Zuständigkeitsbereich an.
Ziel der Maßnahme war es, Waldbrände zu verhindern.
Warum die Sperrung jetzt endet
Das Kreisforstamt bewertete die Lage erneut.
Das Kreisforstamt nutzte dafür aktuelle meteorologische Daten.
Das Kreisforstamt sprach zudem ämterübergreifend mit anderen Stellen.
Das Kreisforstamt kam zu dem Ergebnis, dass die Voraussetzungen nicht mehr vorliegen.
Darum hebt der Landkreis die Allgemeinverfügung auf.
Wann die Auflagen enden
Die Beschränkungen und Auflagen enden am Freitag, 28. August 2026.
Die Maßnahmen treten um 0 Uhr außer Kraft.
- Am Freitag, 28. August 2026, 0 Uhr enden die Auflagen.
- Dann dürfen öffentlich zugängliche Feuer- und Grillstellen wieder genutzt werden.
Was weiter gilt
Das gesetzliche Rauchverbot im Wald bleibt weiterhin bestehen.
Das Kreisforstamt bittet trotz besserer Wetterlage um umsichtiges Verhalten.
Das Kreisforstamt nennt als Grund eine kurzfristige Entspannung durch etwas mehr Niederschlag.
Offenes Feuer darf nur an dafür ausgewiesenen Stellen entzündet werden.
Das Kreisforstamt fordert dabei ständige Beobachtung.